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Veteranenfahrzeuge

Ob die Bedingungen für den Eintrag "Veteranenfahrzeug" im Fahrzeugausweis erfüllt sind, kann nur aufgrund einer Fahrzeugprüfung im Strassenverkehrsamt festgestellt werden. Verlangen Sie bei der Fahrzeug - Disposition einen Termin mit Vermerk "Veteranenprüfung" (längere Prüfdauer). Das Formular "Antrag für die Zulassung als Veteranenfahrzeug" wird im Anschluss an die Prüfung abgegeben.

Als Veteranenfahrzeuge gelten Fahrzeuge, deren erste Inverkehrsetzung vor mehr als 30 Jahren erfolgte und die der ursprünglichen Ausführung entsprechen. Sie müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sein.

Veteranenfahrzeuge dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Sie dürfen zudem nicht regelmässig in Betrieb stehen (3000 km/Jahr).

Die Nachprüfungsintervalle können bei Veteranenfahrzeugen bis auf sechs Jahre ausgedehnt werden.

Ein Wechselschild oder ein Wechselschilderpaar kann für mehr als zwei Veteranenfahrzeuge erteilt werden.

Das Strassenverkehrsamt kann Ausnahmen von den 1932 bzw. 1933 in Kraft getretenen Bestimmungen gewähren für Veteranenfahrzeuge, die damals bereits im Verkehr standen, wenn sonst der historische Wert des Fahrzeuges wesentlich beeinträchtigt würde. Auflagen, die zur Gewährleistung der verkehrs- und betriebssicheren Verwendung verfügt werden, werden im Fahrzeugausweis eingetragen.
Veteranenfahrzeuge sind von der Ausrüstungspflicht mit Fahrt- bzw. Restwegschreibern befreit. Lenker und Lenkerinnen von schweren Motorwagen zum Personentransport, die für eine Platzzahl von mehr als neun Personen (mit Fahrersitz) zugelassen sind und als Veteranenfahrzeuge gelten, sind im Binnenverkehr von den Bestimmungen der ARV 1 ausgenommen. 

Merkblatt Veteranenfahrzeuge 

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