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Mofa / E-Bikes

Allgemeines

Die Mofas/E-Bikes werden seit 2013 im Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt eingelöst. Mofas müssen ab dem 01. Juni 2015 nicht mehr jährlich nachgeprüft werden.

Vignette

Alle Halter/innen von Mofas/E-Bikes erhalten im Februar automatisch eine Proforma-Rechnung für die neue Vignette. Nach erfolgter Zahlung stellen wir Ihnen die Vignette per Post zu. Wünschen Sie keine neue Vignette für das neue Jahr, so betrachten Sie die Rechnung als gegenstandslos.

Ein Motorfahrrad darf erst in Verkehr gesetzt werden, wenn es mit einem Fahrzeugausweis und Kontrollschild versehen ist. Das Kontrollschild ist gültig, wenn auf diesem eine Vignette mit der entsprechenden Jahreszahl aufgeklebt ist.

Die Vignette ist gültig ab dem 1. Januar des Jahres und bleibt gültig bis zum 31. Mai des folgenden Jahres.

Wird der Standort eines Motorfahrrades in einen anderen Kanton verlegt, so ist beim neuen Standortkanton ein neues Kontrollschild einzuholen.

Haftpflichtversicherung

Für das Motorfahrzeug ist eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Eine Kollektivversicherung bietet der Kanton an, somit gibt es keine Privatversicherungen mehr.

Kosten

  • Jahressteuer Vignette Fr. 47.-
  • Kontrollschilder Fr. 20.-
  • Mofaausweis Fr. 30.-