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Elektrofahrräder / E-Bikes

E-Bikes werden immer beliebter, die Palette der angebotenen Produkte wächst. Dies hat den Bundesrat dazu bewogen, die bisherigen Regeln der technischen Entwicklung anzupassen und zu vereinfachen. Zur Kategorie der Leicht-Motorfahrräder gehören künftig alle E-Bikes mit einer Leistung bis 500 Watt. Diese E-Bikes dürfen ohne Pedalbetätigung bis zu 20 km/h schnell sein, mit Tretunterstützung bis zu 25 km/h. Für die schnelleren E-Bikes wird die Tretunterstützung auf 45 km/h begrenzt. Das Tragen eines Velohelms ist bei diesen Fahrzeugen obligatorisch. Diese Änderung hat der Bundesrat im April 2012 beschlossen.

E-Bikes gelten wie bisher als "Motorfahrräder". Um der technischen Entwicklung Rechnung zu tragen und die Sicherheit zu erhöhen, hat der Bundesrat im April 2012 die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) und die Verkehrsregelverordnung (VRV) für E-Bikes wie folgt angepasst:

  • Leicht-Motorfahrräder
    Solche E-Bikes dürfen neu über eine Motorleistung von maximal 500 statt wie bisher 250 Watt verfügen und mit reiner Motorkraft - ohne Pedalbetätigung - maximal 20 km/h  schnell sein ("bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit"). Mit Tretunterstützung beträgt die Höchstgeschwindigkeit weiterhin 25 km/h. Für Lenkerinnen und Lenker solcher E-Bikes wird das Tragen eines Velohelms aus Sicherheitsgründen empfohlen, es ist aber nicht obligatorisch. Leicht-Motorfahrräder brauchen wie Fahrräder keine Zulassung und kein Kontrollschild.
  • Übrige Motorfahrräder
    E-Bikes mit einer Leistung zwischen 500 und 1000 Watt oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 bis 30 km/h oder einer Tretunterstützung, die auch bei einem Tempo von 25 bis 45 km/h wirkt, gelten als Motorfahrräder und benötigen ein entsprechendens Kontrollschild. Für Lenkerinnen und Lenker von E-Bikes dieser Kategorie ist seit dem 1. Juli 2012 entweder das Tragen eines geprüften Velohelms (falls dank Tretunterstützung Tempo von über 25 km/h möglich ist) oder wie bisher eines geprüften Mofa-Helms (falls bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h) obligatorisch.

Führerausweis für E-Bikes

  • E-Bikes mit Motorunterstützung bis 25 km/h (Leicht-Motorfahrräder) gehören zur Veloklasse und können ab 16 Jahren ohne Führerausweis gefahren werden (für 14- bis 16-Jährige ist ein Führerausweis der Kategorie Mofa nötig)
  • Für die schnellere Kategorie mit unlimitierter Tretunterstützung braucht es einen Mofa- oder Führerausweis einer höheren Kategorie. Es wird zudem ein Kontrollschild für Mofas benötigt.