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USA / Kanada – Import

Diese Fahrzeuge können direkt beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zur Prüfung angemeldet werden. Es sind die Geräusch- und Abgasbestätigungen beizubringen.

Erforderliche Unterlagen für die Fahrzeugprüfung und Zulassung:

  • Prüfungsbericht (Form. 13.20A) mit Zollstempel, diese wird von der Zollstelle abgegeben
  • Abgas-Wartungsdokument für Motorwagen mit den erforderlichen Eintragungen und durchgeführter Wartung
    (Bezugsquelle: Markenvertretung oder bei auto-schweiz, Postfach 5232, 3001 Bern)
  • Sämtliche technische Daten. Die Daten sind aus folgenden Unterlagen zu entnehmen: Bestätigung des Fahrzeugherstellers, des Inhabers der schweizerischen Typengenehmigung, ausländische Zulassungspapiere, Fahrzeugbrief, "Note destrictive", Herstellerschild oder der Betriebsanleitung
  • Einfuhr-Zollausweis (Form. 11.08) oder die Zoll- / MWST Quittung (Form.11.05 / 6 / 7) mit dem Exemplar 8 des Einheitsdokuments (ED) oder das quittierte Exemplar 8 des Einheitsdokuments (ED)
  • Ausländische Zulassungspapiere im Original mit Datum der 1. Inverkehrssetzung bei Fahrzeugen, die bereits im Verkehr waren. Nicht Herstellungs- oder Verkaufsdatum (z.B. "Registration card" für USA Fahrzeuge). Ausgenommen sind Fahrzeuge, die belegbar älter als 30 Jahre sind
  • Bestätigung über die Einhaltung der bei der 1.Inverkehrssetzung gültigen schweizerischen Abgas- und Geräuschvorschriften anhand von EG-Teilgenehmigungen, ECE-Genehmigungszeichen im Fahrzeug, Bestätigung des Fahrzeugherstellers oder des Inhabers der schweizerischen Typengenehmigung oder Prüfberichten von offiziellen Prüfungsstellen (Abgas: HTA Biel, 2560 Nidau, 032 331 64 26; Geräusch: DTC Vauffelin/Biel und die Strassenverkehrsämter Tessin, Freiburg und Waadt). Anmeldeformulare können beim Strassenverkehrsamt bezogen werden
  • Versicherungsnachweis einer schweizerischen Versicherungsgesellschaft
  • Die US-amerikanischen oder kalifornischen Abgasvorschriften werden für Motorfahrzeuge der Kategorie M1 (Personenwagen) und N1 (Lieferwagen) mit Benzinmotor ab Modelljahr 1995, für Fahrzeuge aus Kanada ab Modelljahr 1998, in der Schweiz akzeptiert. Solche Fahrzeuge weisen im Motorraum eine Vignette auf. Sie trägt den Titel "VEHICLE EMISSION CONTROL INFORMATION" und enthält unter anderem den Namen des Fahrzeugherstellers, den Hubraum, die Motorbezeichnung, verschiedene Motoreinstelldaten und das Modelljahr, sowie die Bestätigung, dass das Fahrzeug die entsprechenden Abgasvorschriften erfüllt
  • Bestätigung über die Einhaltung der bei der 1. Inverkehrsetzung gültigen schweizerischen Geräuschvorschriften. Prüfstellen sind: DTC Vauffelin/Biel und die Strassenverkehrsämter Tessin, Freiburg und Waadt. (Anmeldeformulare können beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt bezogen werden).

Für Neukunden im Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Glarus:

  • Privat: Aufenthaltsbewilligung oder Ausländerausweis oder Wohnsitzbestätigung
  • Geschäft: Handelsregisterauszug

Ein Prüftermin kann erst vereinbart werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt vorgelegt werden.

Ferner ist zu beachten, dass das Fahrzeug;

  • mit Reifen ausgerüstet ist, die sich für die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eignen
  • über einen Geschwindigkeitsmesser verfügt, der auch in km/h anzeigt und für die mögliche Höchstgeschwindigkeit ausgelegt ist
  • mit Beleuchtungseinrichtungen mit den Zeichen E, e, SAE, oder DOT ausgerüstet ist. Die vorgeschriebene Anordnung, die Farbe und die Schaltung müssen den Vorschriften nach VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) entsprechen
  • eine Windschutzscheibe aus Verbundsicherheitsglas hat
  • mit Gasentladungslichtquellen (Xenon) den ECE-Reglement Nr. 48 entspricht (automatisch Verstellung und Reinigungsanlage).