Import ohne EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
Erforderliche Unterlagen für die Fahrzeugprüfung und Zulassung:
- Prüfungsbericht (Form. 13.20A) mit Zollstempel, dies wird von der Zollstelle abgegeben
- Abgas-Wartungsdokument für Motorwagen mit den erforderlichen Eintragungen und durchgeführter Wartung
(Bezugsquelle: Markenvertretung oder bei auto-schweiz, Postfach 5232, 3001 Bern) - Sämtliche technische Daten. Die Daten sind aus folgenden Unterlagen zu entnehmen:
Bestätigung des Fahrzeugherstellers, des Inhabers der schweizerischen Typengenehmigung, ausländische Zulassungspapiere, Fahrzeugbrief, "Note destrictive", Herstellerschild oder der Betriebsanleitung - Einfuhr-Zollausweis (Form. 11.08) oder die Zoll- / MWST Quittung (Form.11.05 / 6 / 7) mit dem Exemplar 8 des Einheitsdokuments (ED) oder das quittierte Exemplar 8 des Einheitsdokuments (ED)
- Ausländische Zulassungspapiere im Original mit Datum der 1. Inverkehrssetzung bei Fahrzeugen, die bereits im Verkehr waren. Nicht Herstellungs- oder Verkaufsdatum (z.B. "Registration card" für USA Fahrzeuge). Ausgenommen sind Fahrzeuge, die belegbar älter als 30 Jahre sind
- Bestätigung über die Einhaltung der bei der 1.Inverkehrssetzung gültigen schweizerischen Abgas- und Geräuschvorschriften anhand von EG-Teilgenehmigungen, ECE-Genehmigungszeichen im Fahrzeug, Bestätigung des Fahrzeugherstellers oder des Inhabers der schweizerischen Typengenehmigung oder Prüfberichten von offiziellen Prüfungsstellen (Abgas: HTA Biel, 2560 Nidau, 032 331 64 26; Geräusch: DTC Vauffelin/Biel und die Strassenverkehrsämter Tessin, Freiburg und Waadt). Anmeldeformulare können beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt bezogen werden
- Versicherungsnachweis einer schweizerischen Versicherungsgesellschaft.
Für Neukunden beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Glarus:
- Privat
Aufenthaltsbewilligung, Ausländerausweis oder Wohnsitzbestätigung - Geschäft
Handelsregisterauszug.
Ein Prüftermin kann erst vereinbart werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt vorgelegt werden.