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Bestimmungen

Grundsätzlich kann jedes Fahrzeug in die Schweiz eingeführt werden. Je nach Alter und Fahrzeugtyp ist es möglich, dass ein grösserer technischer und administrativer Aufwand entsteht, bis das Fahrzeug in der Schweiz zum Verkehr zugelassen werden kann.
Vor der Zulassung zum Verkehr muss jedes ausländische Fahrzeug zuerst beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zur technischen Prüfung vorgeführt werden.

Für die Überführung des Fahrzeuges in die Schweiz sind bei den ausländischen Behörden Kontrollschilder zu beantragen. Mit schweizerischen Händlerschildern entstehen bei ausländischen Zollübergängen in der Regel Schwierigkeiten. Das Fahrzeug ist beim Schweizer Einreisezollamt zu verzollen.

Zum Eigengebrauch importierte Fahrzeuge und Fahrgestelle gemäss Art. 4 Absatz 1 TGV sind von der Typengenehmigung befreit und können direkt beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zur Einzelprüfung angemeldet werden.

Bezüglich Verzollung des Fahrzeuges melden Sie sich bitte vorgängig beim Zollamt.

Link zum Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG

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