Terminverschiebung
Bei periodischen Prüfungen ist eine maximale Verschiebung von einem Monat möglich.
Bei Nichterscheinen, zu spätem Erscheinen sowie bei zu spätem Abmelden (weniger als 5 Arbeitstage) wird die ausgefallene Prüfzeit als Ausbleibegebühr verrechnet.
Die Vorführpflicht entfällt, wenn das Fahrzeug mindestens eine Woche vor der Prüfung
- durch ein anderes ersetzt wird
- die Halterin bzw. der Halter wechselt
- wenn die Kontrollschilder deponiert werden und bei Wechselschildern ist der Fahrzeugausweis des ausser Verkehr gesetzten Fahrzeuges zu annullieren.
E-Dispo Internet
Sie haben eine Einladung zur periodischen Fahrzeugprüfung erhalten und wollen den Termin verschieben? Das können Sie bequem per Internet machen. Dazu benötigen Sie die Terminnummer sowie die Stammnummer. Die Angaben finden Sie auf der Einladung zur Fahrzeugprüfung.
Bitte beachten Sie:
- Innerhalb eines Monats kann der Termin höchstens zwei Mal (ab dem ersten Termin) verschoben werden
- Verschiebungen per Internet sind nur für Personenwagen, Motor- und Kleinmotorräder möglich