Technische Änderungen
Sie müssen technische Änderungen am Fahrzeug melden. Geänderte Fahrzeuge müssen wir vor der Weiterverwendung prüfen. Der Halter/in hat dies innert 14 Tagen dem Strassenverkehrsamt zu melden. Wir empfehlen Ihnen, sich über die Machbarkeit und den entstehenden Kosten vor der Änderung zu informieren.
Melde- und prüfpflichtig sind insbesondere:
- Änderungen der Fahrzeugeinteilung (z. B. Personenwagen zu Lieferwagen)
- Änderungen der Abmessungen, des Achsabstands, der Spurweite und der Gewichte
- Eingriffe, die die Abgas- oder Geräuschemissionen verändern
- nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Auspuffanlagen
- Änderungen an der Kraftübertragung (Getriebe- und Achsübersetzung)
- nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Räder
- Änderungen der Lenkanlage oder der Bremsanlage
- das Anbringen einer Anhängevorrichtung
- das Ausserbetriebsetzen von Rückhaltesystemen oder Teilen davon (z. B. Airbag, Gurtstraffer)
- alle weiteren wesentlichen Änderungen.
Tipp:
Geben Sie bei der Anmeldung Ihres Fahrzeuges den Umfang der ausgeführten Abänderungen bekannt, damit wir Ihnen für die Nachprüfung genügend Zeit reservieren können. Sie ersparen sich so Umtriebe und Zeitverlust.