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Technische Änderungen

Sie müssen technische Änderungen am Fahrzeug melden. Geänderte Fahrzeuge müssen wir vor der Weiterverwendung prüfen. Der Halter/in hat dies innert 14 Tagen dem Strassenverkehrsamt zu melden. Wir empfehlen Ihnen, sich über die Machbarkeit und den entstehenden Kosten vor der Änderung zu informieren.

Melde- und prüfpflichtig sind insbesondere:

  • Änderungen der Fahrzeugeinteilung (z. B. Personenwagen zu Lieferwagen)
  • Änderungen der Abmessungen, des Achsabstands, der Spurweite und der Gewichte
  • Eingriffe, die die Abgas- oder Geräuschemissionen verändern 
  • nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Auspuffanlagen
  • Änderungen an der Kraftübertragung (Getriebe- und Achsübersetzung)
  • nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Räder 
  • Änderungen der Lenkanlage oder der Bremsanlage
  • das Anbringen einer Anhängevorrichtung
  • das Ausserbetriebsetzen von Rückhaltesystemen oder Teilen davon (z. B. Airbag, Gurtstraffer) 
  • alle weiteren wesentlichen Änderungen.

Tipp:

Geben Sie bei der Anmeldung Ihres Fahrzeuges den Umfang der ausgeführten Abänderungen bekannt, damit wir Ihnen für die Nachprüfung genügend Zeit reservieren können. Sie ersparen sich so Umtriebe und Zeitverlust. 

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