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Nachkontrolle

Die Nachkontrolle (ohne Termin), kann zu folgenden Zeiten beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt in Schwanden durchgeführt werden:

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 16:35–16:50 Uhr.

Sie haben zudem die Möglichkeit die Mängelbehebung (nur Beanstandungen ohne Termin) im Reparaturbestätigungsverfahren durch einen ermächtigten Betrieb durchführen zu lassen.

Mit der Reparaturbestätigung erklärt der ermächtigte Betrieb, die vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt festgestellten Mängel ordnungsgemäss behoben zu haben.

Eine Liste der anerkannten Garagenbetriebe finden Sie hier: Reparaturbestätigungsverfahren

Bei angeordneten Nachprüfungen wird Ihnen ein neuer Termin erteilt. Die Einladung erhalten Sie per Post.
Die Mängelnachprüfung muss innerhalb eines Monates abgeschlossen werden, ansonsten ist eine vollständige Fahrzeugprüfung erforderlich. Wird die Fahrzeugprüfung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist abgeschlossen erfolgt ein schriftliches Aufgebot.

Bei Nichtbefolgen des Aufgebotes oder nicht sachgemässer Reparatur der Mängel wird der Fahrzeugausweis annulliert. Das Fahrzeug muss vor der Wiederinverkehrssetzung erneut vorgeführt werden.

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