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Anhängerlast / Anhängerkupplung

Damit ein Anhänger an einem Fahrzeug mitgeführt werden kann, muss die Anhängevorrichtung am Zugfahrzeug geprüft werden. Die Anhängelast wird dann im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeuges eingetragen.

Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht ohne durchgehende Anhängerbremssteuerung

Es bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
  • Der Halter kann das Formular "Prüfbestätigung der Anhängevorrichtung" von einer Garage mit Selbstabnahmeberechtigung ausfüllen lassen und uns dieses zusammen mit dem Fahrzeugausweis zustellen. Wir werden dann die entsprechende Anhängelast eintragen. Die erlaubte Anhängelast für das Zugfahrzeug ist in der Regel schon bestimmt und uns bekannt
  • Für das Eintragen der Anhängelast ist ein Prüftermin mit der Disposition Fahrzeugprüfungen 055 646 54 02 zu vereinbaren.
     

Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht oder mit durchgehender Anhängerbremssteuerung

Für das Eintragen der Anhängelast ist ein Prüftermin mit der Disposition Fahrzeugprüfungen 055 646 54 02 zu vereinbaren.

Bitte beachten, dass:

  • der beladene Anhänger niemals schwerer ist als die im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeugs bewilligte Anhängelast
  • die Stützlast niemals grösser ist, als die im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeuges bewilligte Stützlast 
  • der Schwerpunkt beim Zentralachs-Anhänger vor der Achse liegen muss 
  • weitere Beschränkungen/Auflagen im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeugs oder Anhängers aufgeführt sein können.