Wiedereinlösung
Sie möchten ein Fahrzeug wieder in Verkehr setzen?
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Elektronischer Versicherungsnachweis (eVN) für das einzulösende Fahrzeug (erhältlich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft)
- Fahrzeugausweis, sofern sich wesentliche Daten geändert haben (Adresse, Versicherungsgesellschaft usw.).
Sie können die Unterlagen per Post an uns senden oder am Schalter abgeben.
Hinweis: Die einmal zugeteilte Nummer bleibt für Sie ein Jahr reserviert, diese kann gegen eine Gebühr von Fr. 50.- immer wieder um ein weiteres Jahr verlängert werden.