Neueinlösung
Um ein Fahrzeug einzulösen und Kontrollschilder beziehen zu können, sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Elektronischer Versicherungsnachweis (eVN)
Dieser muss am Tag der Zulassung gültig sein (Gültigkeitsdatum darf nicht mehr als 30 Tage zurückliegen). Bei Anhängern ist kein eVN nötig (ausgenommen Anhänger mit gefährlicher Ladung)
- Fabrikneues Fahrzeug
Prüfungsbericht (Form. 13.20 A) von Garage/Händler
- Gebrauchtes Fahrzeug
Fahrzeugausweis des bisherigen Halters (eventuell mit Prüfungsbericht oder Formular 13.20 B)
- Wohnsitzbestätigung bzw. Ausländerausweis
Aktuelle/r Wohnsitzbestätigung bzw. Ausländerausweis bei erstmaligem Schilderbezug
- Firmenfahrzeuge
Auszug aus dem Handelsregisteramt bei erstmaligem Schilderbezug