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Neueinlösung

Um ein Fahrzeug einzulösen und Kontrollschilder beziehen zu können, sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Elektronischer Versicherungsnachweis (eVN)
    Dieser muss am Tag der Zulassung gültig sein (Gültigkeitsdatum darf nicht mehr als 30 Tage zurückliegen). Bei Anhängern ist kein eVN nötig (ausgenommen Anhänger mit gefährlicher Ladung)
     
  • Fabrikneues Fahrzeug
    Prüfungsbericht (Form. 13.20 A) von Garage/Händler
     
  • Gebrauchtes Fahrzeug
    Fahrzeugausweis des bisherigen Halters (eventuell mit Prüfungsbericht oder Formular 13.20 B)
     
  • Wohnsitzbestätigung bzw. Ausländerausweis
    Aktuelle/r Wohnsitzbestätigung bzw. Ausländerausweis bei erstmaligem Schilderbezug
     
  • Firmenfahrzeuge
    Auszug aus dem Handelsregisteramt bei erstmaligem Schilderbezug