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Fahrzeugwechsel

Um ein Fahrzeugwechsel bearbeiten zu können, benötigen wir:

  • Fahrzeugausweis des abgehenden Fahrzeuges zwecks Annullation (im Original)
  • Fahrzeugausweis des bisherigen Halters oder 13.20A bei fabrikneuen Fahrzeugen (im Original)
  • Prüfbericht (falls vorhanden)
  • elektronischer Versicherungsnachweis (eVN)

Ein Fahrzeugwechsel ist auch auf dem Postweg möglich (Vorläufige Verkehrsberechtigung).

Sofern die aufgeführten Bedingungen erfüllt sind, können Fahrzeughalter/innen ein amtlich geprüftes Fahrzeug vor der Erteilung des Fahrzeugausweises verwenden.

Bedingungen:

  • Das Fahrzeug muss amtlich geprüft sein
  • Das Fahrzeug muss die Kontrollschilder jenes Fahrzeuges tragen, welches ausser Verkehr gesetzt werden soll
  • Die erforderlichen Fahrzeug- und Versicherungspapiere zur Einlösung des Fahrzeuges wurden dem Strassenverkehrsamt im Original zugestellt

Beschränkungen:

  • Die vorläufige Verkehrsberechtigung gilt nur für Fahrten in der Schweiz
  • Anstelle eines leichten Fahrzeuges (z.B. Personenwagen) darf nicht ein schweres Fahrzeug (z.B. Lastwagen) vorläufig in Verkehr gesetzt werden
  • Die vorläufige Verkehrsberechtigung gilt während maximal 30 Tagen ab Gültigkeit des Versicherungsnachweises
  • Für Fahrzeuge, die provisorisch immatrikuliert sind oder mit Tagesausweis verwendet werden, ist die vorläufige Verkehrsberechtigung nicht gestattet.

 

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