Fahrzeugwechsel
Um ein Fahrzeugwechsel bearbeiten zu können, benötigen wir:
- Fahrzeugausweis des abgehenden Fahrzeuges zwecks Annullation (im Original)
- Fahrzeugausweis des bisherigen Halters oder 13.20A bei fabrikneuen Fahrzeugen (im Original)
- Prüfbericht (falls vorhanden)
- elektronischer Versicherungsnachweis (eVN)
Ein Fahrzeugwechsel ist auch auf dem Postweg möglich (Vorläufige Verkehrsberechtigung).
Sofern die aufgeführten Bedingungen erfüllt sind, können Fahrzeughalter/innen ein amtlich geprüftes Fahrzeug vor der Erteilung des Fahrzeugausweises verwenden.
Bedingungen:
- Das Fahrzeug muss amtlich geprüft sein
- Das Fahrzeug muss die Kontrollschilder jenes Fahrzeuges tragen, welches ausser Verkehr gesetzt werden soll
- Die erforderlichen Fahrzeug- und Versicherungspapiere zur Einlösung des Fahrzeuges wurden dem Strassenverkehrsamt im Original zugestellt
Beschränkungen:
- Die vorläufige Verkehrsberechtigung gilt nur für Fahrten in der Schweiz
- Anstelle eines leichten Fahrzeuges (z.B. Personenwagen) darf nicht ein schweres Fahrzeug (z.B. Lastwagen) vorläufig in Verkehr gesetzt werden
- Die vorläufige Verkehrsberechtigung gilt während maximal 30 Tagen ab Gültigkeit des Versicherungsnachweises
- Für Fahrzeuge, die provisorisch immatrikuliert sind oder mit Tagesausweis verwendet werden, ist die vorläufige Verkehrsberechtigung nicht gestattet.