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178 Halterwechsel verboten

Die zunehmende Anzahl geleaster Fahrzeuge und der dadurch gestiegene administrative Aufwand für Leasinggesellschaften, Fahrzeugmittler und Zulassungsbehörden sowie die Missbrauchsanfälligkeit des bisherigen Formulars zur Eintragung und Löschung des Codes 178 hat die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) veranlasst nach praxisnahen, sicheren und zeitkonformen Lösungen zu suchen.

In Zusammenarbeit mit den Strassenverkehrsämtern, dem Schweizerischen Leasingverband (SLV) und dem Verein zur Führung einer Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) wurde die Clearingstelle für den "eCode 178" entwickelt.

Seit dem 18. November 2013 werden grundsätzlich alle Eintragungen und Löschungen von eCode 178 auf elektronischem Weg via CLS-ZEK vorgenommen. Die Zulassungsbehörden nehmen die Informationen via Betriebssystem direkt aus der CLS-ZEK. Der Kunde benötigt kein Antragsformular.

Die Erfassung der sogenannten „Dritten“ wird durch die Strassenverkehrsämter vorgenommen, welche den eCode 178 direkt erfassen. Der Eintrag und die Löschung geschehen je mittels eines neuen Formulars, welche immer im Original eingereicht werden müssen. 

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