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Meldeverfahren für Vorläufig Aufgenommene (VA/Ausweis F) und anerkannte Flüchtlinge (Flü/Ausweis B)

Ab dem 1. Januar 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, folgende Ereignisse der zuständigen Behörde mitzuteilen:

  • Aufnahme der Tätigkeit von VA/Flü
  • Aufnahme einer Tätigkeit im Nebenerwerb von VA/Flü
  • Beendigung der Tätigkeit sowie den Stellenwechsel von VA/Flü

Im Rahmen der Meldung für VA/Flü muss der Arbeitgeber zudem eine Erklärung abgeben, dass die orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- sowie Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Eine Arbeitsbewilligung, wie bis anhin, ist nicht mehr notwendig. Das neue Verfahren ist kostenlos. Das Meldeverfahren entbindet nicht von der Stellenmeldepflicht. Unter Umständen ist die Arbeitsstelle vorgängig dem RAV zu melden. Mehr Informationen zur Stellenmeldepflicht finden Sie unter www.arbeit.swiss

Das Meldeformular für VA/Flü [pdf, 1010 KB] finden Sie auch im Onlineschalter. Eingereicht wird das ausgefüllte Formular elektronisch an mv-flue

Merkblatt Meldeverfahren VA/Flü [pdf, 38 KB]
Mehr Informationen finden Sie auch unter: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/aktuell/news/2018/2018-09-18.html

Stellenantritte von Asylsuchenden (N-Ausweis) unterliegen weiterhin der Bewilligungspflicht.

Kontaktpersonen

Thomas Rhyner
Inspektor Arbeitsmarkt
055 646 66 92
Thomas Rhyner

Abteilung Migration
055 646 68 92
Migration

RAV Kanton Glarus
(Stellenmeldepflicht)
Sekretariat
055 646 66 70
RAV