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Unterstützung

Fürsorge und Unterbringung Asylsuchende

Für die Betreuung, Fürsorge und Unterbringung von Asylsuchenden ist im Kanton Glarus das Kantonale Sozialamt zuständig.

Nothilfe

Asylsuchende, auf deren Gesuch nicht eingetreten wird, werden seit 1. April 2004 von der Sozialhilfe ausgeschlossen. Der Ausschluss wurde am 1. Januar 2008 ausgedehnt und betrifft nun zusätzlich alle Personen, die nach einem durchlaufenen Asylverfahren einen negativen Asylentscheid erhalten haben. Sie können nur noch das in der Bundesverfassung festgeschriebene Recht auf Hilfe in Notlagen geltend machen. Für die Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen und Nothilfe gilt kantonales Recht. Die Nothilfe wird in Form von Sachleistungen oder täglichen Geldleistungen ausgerichtet. Sie umfasst eine einfache, oft kollektive Unterkunft, medizinische Notversorgung und allfällige andere unverzichtbare Leistungen.

Weitere Informationen beim Staatssekretariat für Migration SEM