Sekretariat landrätliche Kommission Recht, Sicherheit und Justiz
Der Landrat ist das Parlament des Kantons. Er zählt 60 Mitglieder. Der Landrat ist die oberste Aufsichtsbehörde über Regierung, Verwaltung und Gerichte. Er erlässt Verordnungen, Verwaltungs- und Finanzbeschlüsse, entscheidet über grundlegende oder allgemeinverbindliche Planungen und verabschiedet Verfassungs- und Gesetzesvorlagen zuhanden der Landsgemeinde. Seine Sitzungen sind öffentlich. Zur Vorbereitung seiner Geschäfte werden aus dem Kreis der Mitglieder des Landrates Kommissionen gebildet. Sie treffen notwendige Abklärungen und erstatten dem Landrat Bericht und Antrag. Zuständige Kommission für die Aufgabenbereiche des Departements Sicherheit und Justiz ist die Kommission Recht, Sicherheit und Justiz. Sie setzt sich aus neun Mitgliedern und sechs Ersatzmitgliedern zusammen. Das Departementssekretariat unterstützt die Kommission bei ihren administrativen Arbeiten.