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Militärunterstützungsfonds

Unter der Bezeichnung "Militärunterstützungsfonds" besteht beim Departement Sicherheit und Justiz ein Fonds, der auf eine Liebesgaben-Sammlung für die im Neuenburger-Handel 1856/57 einberufenen Truppen und verschiedene weitere Vergabungen zurückgeht. Der Fonds unterstützt bedürftige Angehörige, die Durchführung militärischer und ausserdienstlicher Anlässe sowie Projekte, die eine wesentliche Verbindung zum Militär aufweisen. Das Fondskapital für Beiträge setzt sich aus dem jährlichen Zinsertrag sowie den Bussenerträgen aus Schiesspflichtversäumnissen und anderen Dienstpflichtverletzungen zusammen.

Anträge für Beiträge aus dem Militärunterstützungsfonds können schriftlich entweder direkt dem Departementssekretariat oder bei der Hauptabteilung Militär und Zivilschutz eingereicht werden.

Rechtsgrundlagen

Reglement über den Militärunterstützungsfonds