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Passivraucherschutz

Öffentlich zugängliche oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienende Innenräume sind im Kanton Glarus rauchfrei. Das Rauchen ist grundsätzlich nur noch im Freien sowie in Fumoirs und auf Gesuch hin in Restaurants unter 80m2 gestattet. Besucher von Restaurations- und Hotelbetrieben, Einkaufszentren, Konzertlokalen, Kinos, Verwaltungsgebäuden etc. und die Arbeitnehmer sollen vor den schädlichen Folgen des Passivrauchens geschützt werden. Die Verantwortung für die Umsetzung der Vorschriften liegt bei den Betreibern der betreffenden Betriebe. Dazu gilt es allgemein unter anderem Folgendes vorzukehren:
 
  • Die Innenräume rauchfrei einrichten und Aschenbecher entfernen;
  • Über das Rauchverbot mit Hinweisschildern informieren;
  • Benutzer anhalten, das Rauchen zu unterlassen;
  • Nötigenfalls Personen wegweisen, die das Verbot missachten.

Fumoirs müssen abgetrennt, ausreichend belüftet und entsprechend gekennzeichnet sein. In Restaurations- und Hotelbetrieben ist die Bedienung mit schriftlicher Zustimmung gestattet. Für kleine Restaurants unter 80m2 ist bei der Gemeinde eine Bewilligung einzuholen, wenn sie als Raucherbetriebe geführt werden sollen. Allgemeine Auskünfte zum Passivraucherschutz erteilt das Departement. Anfragen von Gastgewerbebetreibern sind an die Gemeindekanzleien des Ortes des Gastgewerbebetriebes zu richten.

Rechtsgrundlagen

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