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Gastgewerbe

Die Ausübung eines Gastgewerbes sowie der Handel mit gebrannten Wassern zu Trinkzwecken ist bewilligungspflichtig. Für den Handel mit den übrigen alkoholischen Getränken besteht eine Meldepflicht.

Ein Gastgewerbe übt aus, wer entgeltlich Speisen und Getränke zum Konsum an Ort und Stelle abgibt.

Zuständig für die Erteilung und den Entzug von Bewilligungen für die Ausübung des Gastgewerbes und den Handel mit gebrannten Wassern zu Trinkzwecken sind die drei Gemeinden Glarus Süd, Glarus und Glarus Nord. Dem Departement Sicherheit und Justiz obliegt die Oberaufsicht. Weitere Auskünfte dazu erhalten Sie bei der entsprechenden Gemeindeverwaltung.

Rechtsgrundlagen

Online-Schulung zum Thema Jugendschutz und Alkohol

Online-Schulung jalk.ch
 

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