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Individuelle Prämienverbilligung IPV

Das Merkblatt für die IPV wird ab Mitte November online verfügbar sein.

Für die Individuelle Prämienverbilligung ist die Kantonale Steuerverwaltung zuständig. Der Antrag auf Prämienverbilligung ist für das Auszahlungsjahr bis am 31. Januar mit dem vorgeschriebenen Formular einzureichen. Ausgenommen ist die Prämienverbilligung für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe, die von Amtes wegen berechnet und ausgerichtet wird.

Die Prämienverbilligung wird in jedem Fall bargeldlos an den Krankenversicherer der versicherten Person überwiesen. Die versicherte Person wird über den Entscheid schriftlich informiert.

Das Merkblatt, das Antragsformular und weitere Erläuterungen  finden Sie auf dem Online Schalter der Steuerverwaltung unter "Individuelle Prämienverbilligung".

Frau Joëlle Robinson
Telefon: 055 646 61 65
E-Mail Joëlle Robinson

Frau Morena Cito
Telefon: 055 646 61 55
E-Mail Morena Cito

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