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Pflege und Betreuung

Für sämtliche Fragen rund um die spitalexterne Pflege und Betreuung (Bewilligung, Aufsicht, Zulassung zur OKP, Sicherstellung der Versorgung, Finanzierung usw.) ist ab 2023 die Fachstelle «Pflege und Betreuung» im Departement Volkswirtschaft und Inneres zuständig.

Der Hauptabteilung Gesundheit obliegen einzig noch die Bewilligung und Aufsicht über die Berufsausübung von Pflegefachpersonen in eigener fachlicher Verantwortung sowie deren Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zuständig.

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