Alkohol und Jugendschutz

Aufgaben

Der Jugendschutz beim Verkauf und der Abgabe von Alkohol schützt Kinder und Jugendliche vor den gesundheitlichen und sozialen Folgen eines frühen Alkoholkonsums zu schützen. Der Kanton Glarus unterstützt Verkaufsstellen, Gastbetriebe und Veranstalter mit Informationen und Hilfsmitteln zur Umsetzung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen.

Jugendschutzbestimmungen

Beim Verkauf und bei der Abgabe von Alkohol gelten folgende Altersgrenzen:

  • Bier und Wein dürfen nicht an Personen unter 16 Jahren abgegeben werden.
  • Spirituosen und Alcopops dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.

Für Verkaufsstellen, Gastbetriebe und Festwirtschaften steht folgendes Merkblatt zur Verfügung:

Jugendschutzbestimmungen - Merkblatt für Verkaufsstellen, Gastbetriebe und Festwirtschaften [pdf, 94 KB]

Informationsmaterial bestellen

Gastbetriebe, Verkaufsstellen und Veranstalter von Festwirtschaften können kostenlos Informationsmaterial zum Jugendschutz bestellen.

Das Angebot umfasst:

Das Informationsmaterial kann über das Serviceportal bestellt werden. Während der Bürozeiten kann das Material auch direkt im Departementssekretariat Finanzen und Gesundheit (Rathaus, 1. OG) in Glarus abgeholt werden.

Weitere Informationen und Unterlagen zum Thema finden Sie auf der Website von Sucht Schweiz.