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eHealth

1. eHealth

Der Begriff „eHealth“ ist nicht präzise definiert und umfasst generell den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen. Dies kann von der Speicherung und Verfügbarmachung von gesundheitsrelevanten Informationen über den elektronischen Datenaustausch, die Unterstützung der Diagnosestellung, die Fernüberwachung von Vitaldaten oder Therapien bis hin zu in Echtzeit vernetzten Behandlungsprozessen gehen.

2. Das elektronische Patientendossier

Die vom Bundesrat 2007 verabschiedete „Strategie eHealth Schweiz“ stellt das elektronische Patientendossier (EPD) ins Zentrum. Ziel des EPD ist den Austausch von Informationen zwischen Leistungserbringern entlang des Behandlungspfads und damit die integrierte Behandlung insbesondere bei chronischen Erkrankungen zu erleichtern. Im Weiteren sollen Doppelspurigkeiten vermieden und die Behandlungsqualität und Medikationssicherheit verbessert werden. Zudem fördert der Überblick über die eigenen Gesundheitsdaten die Entscheidungskompetenz und Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger.

Die dazu notwendigen gesetzlichen Grundlagen (Bundesgesetz über das Elektronische Patientendossier; EPDG) hat das Parlament am 19. Juni 2015 verabschiedet. Der Bundesrat setzte das Gesetz und die Ausführungsbestimmungen per 15. April 2017 in Kraft. Das Gesetz verpflichtet die Spitäler und die Pflegeheime das EPD innert drei bzw. fünf Jahren nach Inkrafttreten des EPDG einzuführen, andernfalls verlieren sie ihre Zulassung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Für die ambulanten Leistungserbringer (Ärzte, Spitex, weitere Gesundheitsfachpersonen) wie auch die Patientinnen und Patienten ist die Führung eines EPD freiwillig.

3. Aufgaben der Kantone

Das EPDG sieht grundsätzlich keine direkten Aufgaben für die Kantone vor. Die Umsetzung obliegt grundsätzlich den (stationären) Leistungserbringern und dem Bund. Trotzdem engagieren sich zahlreiche Kantone aufgrund ihrer Zuständigkeit für die Gesundheitsversorgung im Allgemeinen und ihrer Aufsichtstätigkeit über die Leistungserbringer im Speziellen im Hinblick auf die Einführung des EPD wie auch anderen eHealth-Projekten. Das Engagement unterscheidet sich dabei von rein informativen und koordinierenden Tätigkeiten über die öffentliche Mitfinanzierung von Projekten bis hin zur Durchführung von eigenen Projekten. Einzelne Kantone haben dabei die Ziele und Massnahmen der kantonalen Tätigkeiten in einer eHealth-Strategie definiert und gegenüber den diversen Stakeholdern kommuniziert. Eine solche eHealth-Strategie hat der Regierungsrat auch für den Kanton Glarus erlassen.

4. eHealth-Strategie des Kantons Glarus

Die eHealth-Strategie des Kantons Glarus orientiert sich an den eHealth-Strategien der Kantone Zürich und Graubünden. Sie definiert die Ziele, die Stossrichtung der Vernetzung, die Rolle der Leistungserbringer und des Kantons sowie die Finanzierung.

Im Hinblick auf die Einführung des EPD hält die Strategie im Kern fest, dass die Bildung einer eigenen eHealth-Gemeinschaft für den Kanton Glarus aus versorgungspolitischen und wirtschaftlichen Gründen keine Option ist, weshalb der Anschluss an eine andere eHealth-Gemeinschaft gesucht werden soll. Der Kanton favorisiert dabei einen Anschluss an die eHealth-Gemeinschaft des Kantons Zürich (axsana) oder des Kantons Graubünden (Verein eHealth Südost). Ziel soll es sein, dass sich möglichst alle – stationären und ambulanten – Leistungserbringer im Kanton Glarus der gleichen eHealth-(Stamm)Gemeinschaft anschliessen.

eHealth-Strategie des Kantons Glarus  [PDF, 136 KB]

5. Vorgehen

Das Departement führte im 2017 gemeinsam mit den Leistungserbringern ein Evaluations- und Abstimmungsverfahren für den Anschluss an eine eHealth-Gemeinschaft durch. Die Leistungserbringer entschieden sich für eine Mitgliedschaft im Verein eHealth Südost, dem auch die Bündner Leistungserbringer angehören. Die gemeinsame eHealth-Plattform wird von der Post betrieben.

Medienmitteilung: eHealth - Die Glarner Leistungserbringer entscheiden sich für die Bündner Lösung (14.11.2017) [pdf, 15 KB]

6. Weitere Informationen

Die Hauptabteilung Gesundheit ist Ansprechpartner für inner- und ausserkantonale Stellen zum Thema eHealth. Sie vermittelt Informationen, koordiniert soweit notwendig die Aktivitäten der Leistungserbringer im Bereich eHealth, organisiert bei Bedarf Informationsveranstaltungen im Kanton. Auf nationaler Ebene stellt sie die Vernetzung sicher und setzt sich u. a. für die korrekte Abgeltung des zusätzlichen Aufwands der Leistungserbringer ein.

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