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Anlaufstelle Radikalisierung

Wann beginnt ein Radikalisierungsprozess? Wann ist es ernsthaft? Wann lediglich eine Provokation?

Wenn

Radikalisierungstendenzen festgestellt werden

dann

ist es wichtig frühzeitig, und angemessen zu reagieren.
 

Für wen?

Schulleitungen, Lehr-, Bezugs- und Betreuungspersonen an Schulen, in Vereinen, Jugendtreffs, Kirchen, Eltern etc. sind gefordert, auf Auffälligkeiten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu reagieren.
 

Ausgangslage

Für Jugendliche und junge Erwachsene nehmen Fragen nach der eigenen Identität und die Auseinandersetzung mit sinnstiftenden Orientierungen einen zentralen Stellenwert ein. Es kann sein, dass Jugendliche und junge Erwachsene empfänglich sind für extremistische Ideologien. Sie nehmen eine radikalisierte Haltung ein und schliessen sich extremistischen Bewegungen an.
 

Definition Radikalisierung

"Als Radikalisierung bezeichnet man den Prozess, der dazu führt, dass ein Individuum oder eine Gruppe zu einer Form der Gewaltausübung greift, die unmittelbar an eine sozial, politisch oder religiös motivierte Ideologie geknüpft ist (…). "
(Sicherheitsverbund Schweiz im Bericht "Präventionsmassnahmen zur Verhinderung von Radikalisierung")
 

Hinweise zur Früherkennung:

- Abwendung  vom Freundeskreis
- markante Veränderung der äusseren Erscheinung wie Kleidungsstil, verwendete Symbole etc.
- Konsum und/oder Verbreitung von problematischen Videos, Links etc.
- Verherrlichung von extremistischer Gewalt
- extremistische Werthaltungen, Ablehnung der demokratischen Rechtsordnung in ihrer Institution
- Drohungen in Wort und Schrift oder Bild, besonders über die sozialen Netzwerke

Wenn man nach ersten Anzeichen früh genug das Gespräch mit den jungen Erwachsenen sucht, kann eine Radikalisierung häufig abgewendet werden.

Beratung:
Telefon 055 646 62 40 oder radikalisierung@gl.ch
Für Notrufe ist unsere Anlaufstelle nicht geeignet. In Notfällen erreichen Sie die Kantonspolizei Glarus jederzeit über die Notrufnummer 117 bzw. 112.