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Öffnungszeiten und Benutzung

Willkommen im Landesarchiv!

Bitte benutzen Sie das Online Buchungsformular, um Ihren Besuch anzumelden.

Während den Schalteröffnungszeiten sind wir unter 055 646 6300 und landesarchiv@gl.ch erreichbar und nehmen Anfragen entgegen.

Am Mi 27.12, Do 28.12. und Fr 29.12.2023 bleibt das Landesarchiv zwischen Weihnachten-Neujahr geschlossen. 

Lageplan

Für den Besuch im Lesesaal gelten folgende Grundregeln:

  • Die Einsichtnahme in Dokumente und Dossiers ist nur nach Vereinbarung möglich.
  • Eine Voranmeldung ist obligatorisch und erfolgt per Online Buchungsformular.

Öffnungszeiten Lesesaal (vgl. spezifische Infos oben in Banner)

Der Lesesaal ist von Mittwoch bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr, am Donnerstag bis 17.30 Uhr geöffnet.
Am Montag und Dienstag werden von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr Anfragen entgegen genommen oder einfache Auskünfte erteilt (Schalteröffnungszeiten).
 
An folgenden Feiertagen bleibt das Landesarchiv geschlossen:
  • Berchtoldstag (2. Januar) 
  • Näfelser Fahrt (1. Donnerstag im April) 
  • Karfreitag 
  • Auffahrt 
  • 1. August 
  • Allerheiligen 
  • Weihnachten
  • Stephanstag (26. Dezember)
 

Bestellung von Dokumenten

Dokumente und Archivalien können Online, per E-Mail oder telefonisch bestellt werden.

Benutzung des Genealogienwerks

Da das Genealogienwerk (Kubly-Müller) regelmässig und häufig benutzt wird, stellen wir für aus konservatorischen Gründen Handschuhe zur Verfügung.
 

Benutzung des Lesesaals

Archivalien werden nach vorheriger Anmeldung und Bestellung im Lesesaal eingesehen. Die Konsultation ist gebührenfrei. Ausleihen sind nicht möglich. Es stehen WLAN und Steckdosen zu Verfügung. Es steht eine Präsenzbibliothek zur Verfügung.
 
Der Gebrauch einer Digitalkamera ist erlaubt. Archivalien können nur ausnahmsweise fotokopiert werden. Für Reproduktionen spezieller Formate (z.B. Pläne) oder Materialien (z.B. Fotos) bietet das Landesarchiv selber oder mittels externer Aufträge Hilfe an.

Vor Ort legitimieren Sie sich mit einem Ausweis und füllen eine Benutzerkarte aus.
Mäntel, Jacken und Mappen, Taschen sind in den Schliessfächern zu deponieren, ebenso Ess- und Trinkwaren. Vorkehrungen zum Schutz des Archivmaterials sind zu respektieren.
 

Zugangsbeschränkungen

Der Zugang zum Archivgut richtet sich nach dem Archivgesetz des Kantons Glarus. Einsichtnahmen während noch laufenden Schutzfristen bedingen eine Bewilligung abliefernder Stellen oder von Deponenten. Insbesondere muss eine Einsichtnahme ins Genealogienwerk vom kantonalen Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst bewilligt werden (für Personendaten die jünger als 80 Jahre sind).