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Kulturgüterschutz

Ziel des Kulturgüterschutzes (KGS) ist es dafür zu sorgen, dass das kulturelle Erbe in bewaffneten Konflikten und in Katastrophenfällen möglichst unversehrt überlebt. In einem nationalen Inventar sind deshalb die nationalen (A) und regionalen (B) Objekte enthalten, die es entsprechend den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen über den Kulturgüterschutz vorrangig zu schützen gilt.

Kulturgüterschutz

Die Hauptabteilung Kultur ist die für die Sicherung der Kulturgüter zuständige Stelle gemäss Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen. Ihr stehen für die Erfüllung dieser Aufgaben die Schutzdienstpflichtigen der Kulturgüterschutzformation des Zivilschutzes  zur Verfügung. Ihre Aufgaben sind in der kantonalen Zivilschutzverordnung Art. 30 bis 33 geregelt: 

a. Bezeichnung der Kulturgüter, die im Fall eines bewaffneten Konflikts, einer Katastrophe oder einer Notlage geschützt werden müssen und Erstellung eines kantonalen Kulturgüterschutzinventars;

b. Erstellung von Sicherstellungsdokumentationen und fotografischen Sicherheitskopien über die Kulturgüter;

c. Planung von Notfallmassnahmen zum Schutz gegen Feuer und Gebäudeeinsturz.

KGS Inventar 2021

2021 hat der Bundesrat das Schweizerische Kulturgüterschutzinventar mit Objekten von nationaler und regionaler Bedeutung (KGS-Inventar) genehmigt. Nach 1988, 1995 und 2009 erscheint dieses Bundesinventar bereits in vierter Fassung. Es listet bedeutende Kulturgüter aus den Bereichen Denkmalpflege und Archäologie sowie Sammlungen in Museen, Archiven und Bibliotheken auf, für die es Schutzmassnahmen vor Gefahren bei bewaffneten Konflikten, Katastrophen und Notlagen zu planen gilt. 

KGS A- und B- Objekte Kanton Glarus (Stand 1.1.2022) [pdf, 233 KB]

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