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Die Form des Landsgemeinderings seit 1903

Form und Grösse des Landsgemeinderings haben sich in der Vergangenheit mehrfach verändert.

  • Im Vertrag zwischen einem Glarner Unternehmer und der Baudirektion des Kantons Glarus wurde für den Durchmesser des Landesgemeinderings ein Höchstmass von 55 Meter Durchmesser festgesetzt.

    [LAGL, FOT SA 5.1 / 1-1-274]

  • Im Jahre 1903 forderte der Erbauer des Rings eine Erhöhung der Entschädigung, da der Ring mit 65 x 43 Metern das vertraglich festgelegte Höchstmass deutlich überschreite. Der Regierungsrat beschloss, dem Ersteller des Rings ausnahmsweise eine Entschädigung von Fr. 600.-, anstelle der vertraglich vereinbarten Fr. 575.-, zu vergüten.1 
  • Im Jahre 1905 wurde mit dem Unternehmer ein neuer Vertrag abgeschlossen, in welchem die Höchstmasse für den Landsgemeindering 65 x 42 Meter und eine Entschädigung von Fr. 650.- vereinbart wurden.2
  • 1928 wurde die Baudirektion beauftragt zu prüfen, wie die akustischen Verhältnisse beim Landsgemeindering verbessert werden können. Hier kam die Idee auf, den „Ring" in Form eines Halbkreises anstelle eines Ovals aufzustellen. Diese Idee wurde aber nicht weiterverfolgt.3

    [LAGL, FOT SA 5.1 / 1-1a]

  • 1939 prüfte die Baudirektion, ob der Landsgemeindering besser gestaltet werden könne, so dass mehr Plätze im südlichen Teil geschaffen werden, wo die Redner am besten zu verstehen seien. Entsprechend den Vorschlägen der Baudirektion wurde beschlossen im Landsgemeindering zwei Bankreihen mehr aufzustellen und den Ring im südlichen Teil zu vergrössern.4
  • 1971 wurden durch die Baudirektion zwei Anträge eingereicht, den Ring für die Landsgemeinde 1972, aufgrund der Einführung des Frauenstimmrechts, zu vergrössern.5
  • Am 2. Februar 1972 beauftragte der Landrat den Regierungsrat mit der Ausführung der Variante A1. Im Landrat wurde intensiv über die Varianten A1 und K1 debattiert, ehe man sich für die Variante A1 entschied.6
     
    [LAGL, (AA) H11/36]

  • Der Landsgemeindering blieb seit 1972 mit einer Grösse von 80 x 50 Meter unverändert.
  • 2010 wurde ein Ideenwettbewerb durchgeführt mit der Absicht anhand eines Denkmals die Gemeindestrukturreform zu visualisieren. Ein eingereichtes Projekt enthält einen Vorschlag zur Neugestaltung des Landsgemeinderings. Der Vorschlag sieht die Einteilung des Rings in drei Sektoren und auf der Nordseite des Zaunplatzes ein grösseres Rednerpult und eine Tribüne für Regierung und Landrat vor.
     
    © Dominik Bastianello

1 Regierungsratsbeschluss §455 vom 14.5.1903
2 Regierungsratsbeschluss §284 vom 16.3.1905
3 Regierungsratsbeschluss §684 vom 5.7.1928
4 Regierungsratsbeschluss §611 vom 20.4.1939
5 Regierungsratsbeschluss §965 vom 13.12.1971
6 Landratsbeschluss §41 vom 2.2.1972