Merkblatt Tonträger
Merkblatt zur Gewährung von Beiträgen an Tonträgerproduktionen
Beiträge an Tonträgerproduktionen können gesprochen werden, sind aber in der Regel an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Gesuchsteller sind Glarner Musikschaffende, im Kanton wohnhaft oder haben einen engen Bezug zum Kanton.
- Der Schwerpunkt liegt auf Eigenkompositionen bzw. Ersteinspielungen.
- Das Projekt überzeugt inhaltlich und steht in tontechnischer wie musikalischer Hinsicht auf professionellem Niveau.
- Das Aufnahmeprojekt
- ist ein bedeutender Bestandteil des bereits eingeschlagenen musikalischen Weges,
- stellt einen entscheidenden Richtungswechsel in der künstlerischen Entwicklung dar,
- ist besonders innovativ oder experimentell,
- hat einen evidenten inhaltlichen Bezug zum Kanton Glarus.
- Der breite Vertrieb der Tonträger wird nachgewiesen.
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Nicht unterstützt werden: Livemitschnitte, Produktionen von Kinder- und Jugendensembles, Produktionen im Rahmen von (Musik-)Schulen, Aus- und Weiterbildungen, liturgische/rituelle Inhalte, Aufnahmen im Zusammenhang mit Wettbewerben, Kongressen, Symposien oder Benefizveranstaltungen.
Bedingungen gelten kumulativ.
Einzureichen sind:
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Angaben zu den massgeblich beteiligten Personen (Dokumentation der bisherigen Tätigkeit / Leistungsausweis)
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Hörproben (wenn möglich) und umfassende Beschreibung des inhaltlichen Konzepts
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Finanzierungsplan inkl. Offerten Tonstudio/Tontechniker, Verkaufsumsatz, Eigenleistung, weitere Drittmittel und Vertrieb
Darüber hinaus gelten die Richtlinien zur Gewährung von Beiträgen aus dem Kulturfonds des Kantons Glarus an Institutionen, Vereine und Einzelpersonen für kulturelle Veranstaltungen und Projekte.