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Merkblatt Tonträger

Merkblatt zur Gewährung von Beiträgen an Tonträgerproduktionen 

Beiträge an Tonträgerproduktionen können gesprochen werden, sind aber in der Regel an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Gesuchsteller sind Glarner Musikschaffende, im Kanton wohnhaft oder haben einen engen Bezug zum Kanton.
  • Der Schwerpunkt liegt auf Eigenkompositionen bzw. Ersteinspielungen.
  • Das Projekt überzeugt inhaltlich und steht in tontechnischer wie musikalischer Hinsicht auf professionellem Niveau.
  • Das Aufnahmeprojekt
    • ist ein bedeutender Bestandteil des bereits eingeschlagenen musikalischen Weges,
    • stellt einen entscheidenden Richtungswechsel in der künstlerischen Entwicklung dar,
    • ist besonders innovativ oder experimentell,
    • hat einen evidenten inhaltlichen Bezug zum Kanton Glarus.
       
  • Der breite Vertrieb der Tonträger wird nachgewiesen.
  • Nicht unterstützt werden: Livemitschnitte, Produktionen von Kinder- und Jugendensembles, Produktionen im Rahmen von (Musik-)Schulen, Aus- und Weiterbildungen, liturgische/rituelle Inhalte, Aufnahmen im Zusammenhang mit Wettbewerben, Kongressen, Symposien oder Benefizveranstaltungen.

Bedingungen gelten kumulativ.

Einzureichen sind:

  • Angaben zu den massgeblich beteiligten Personen (Dokumentation der bisherigen Tätigkeit / Leistungsausweis)
  • Hörproben (wenn möglich) und umfassende Beschreibung des inhaltlichen Konzepts
  • Finanzierungsplan inkl. Offerten Tonstudio/Tontechniker, Verkaufsumsatz, Eigenleistung, weitere Drittmittel und Vertrieb

Darüber hinaus gelten die Richtlinien zur Gewährung von Beiträgen aus dem Kulturfonds des Kantons Glarus an Institutionen, Vereine und Einzelpersonen für kulturelle Veranstaltungen und Projekte.