Direkt zum Inhalt springen

Merkblatt Förderbeitrag für Kulturschaffende

gemäss Kulturförderungsgesetz Artikel 4 lit. b)

1. Zweckbestimmung

Unter dem Titel "Förderbeitrag für Kulturschaffende" kann der Regierungsrat jährlich einen Förderbeitrag von maximal 25'000 Franken vergeben. Ein Förderbeitrag soll für eine gewisse Zeit den Erwerbsdruck von Kulturschaffenden reduzieren, damit sie gezielt an einem bestimmten Projekt arbeiten oder ihre schöpferischen Fähigkeiten vertiefen und weiterbilden können. Ein Förderbeitrag soll einerseits kulturelles Schaffen und das Entstehen neuer Werke fördern. Anderseits soll er Kulturschaffende, deren bisherige Arbeit eine besondere Begabung und überzeugende Qualität aufweist, bei der weiteren Entfaltung ihrer kreativen Möglichkeiten und Vorstellungen unterstützen.

2. Voraussetzungen und Bestimmungen

Für einen Förderbeitrag in Betracht kommen Kulturschaffende, die

  • Glarner Bürger sind
  • seit fünf Jahren im Kanton Glarus gesetzlichen Wohnsitz haben
  • zu einem früheren Zeitpunkt mehrere Jahre im Kanton gewohnt haben
  • in einem der folgenden Bereiche bereits professionelle Leistungen erbracht haben: wissenschaftliche Forschung, bildende und angewandte Kunst, Literatur, Musik, darstellende Künste, Film, Foto oder Video
  • ein künstlerisch oder wissenschaftlich überzeugendes Projekt vorlegen
  • Ein Förderbeitrag kann derselben Person in ausserordentlichen Fällen im Abstand von einigen Jahren zwei- bis höchstens dreimal gewährt werden

Man kann nicht im gleichen Jahr einen Förderbeitrag und einen Werkbeitrag erhalten.

3. Ausschreibung und Termin

Der Förderbeitrag wird einmal jährlich für das folgende Jahr ausgeschrieben. Die Ausschreibung läuft jeweils bis im Herbst. Für den Förderbeitrag 2025 können Sie sich bis Herbst 2024 mit folgenden Angaben bewerben:  

  • Personalien; Angabe ob Glarner Kantonsbürger bzw. Kantonsbürgerin; seit wann bzw. wie lange im Kanton Glarus Wohnsitz
  • Ausbildung; knappe Dokumentation des bisherigen künstlerischen Schaffens; gegebenenfalls bisherige Werkbeiträge und Preise
  • Beschrieb und Budget des Projektes, für dessen Realisierung um einen Förderbeitrag ersucht wird
  • Eingabetermin: auf den letzten Eingabetermin für Gesuche an die Kulturförderung - 2. November 2024

Das Dossier einreichen an:
Departement Bildung und Kultur
Fachstelle Kulturförderung
Gerichtshausstrasse 25
8750 Glarus
 055 646 63 00
E-Mail Kultur

4. Auswahlverfahren

  • Die Begutachtung der eingereichten Dossiers erfolgt durch die Kommission zur Förderung des kulturellen Lebens
  • Die Kommission beantragt dem Regierungsrat die Zuteilung oder die Ablehnung eines Förderbeitrags
  • Kommission und Regierungsrat sind nicht verpflichtet, einen Förderbeitrag zu vergeben, wenn sie zum Schluss kommen, kein eingereichtes Projekt genüge den Anforderungen
  • Die Entscheide des Regierungsrates sind endgültig. Sie werden den Bewerberinnen und Bewerbern schriftlich mitgeteilt
  • Die Anträge und Erwägungen der Kulturkommission werden nicht bekannt gegeben

5. Schlussbericht

Nach Abschluss des geförderten Projekts oder spätestens nach einem Jahr haben die Empfänger eines Förderbeitrags dem Kulturbeauftragten einen Schlussbericht einzureichen, in dem sie den Regierungsrat und die Kulturkommission über das geförderte Projekt orientieren.