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FAQ

Häufige Fragen

Was ist Denkmalpflege?
In der Schweiz ist die Denkmalpflege diejenige staatliche Institution, die für die Erhaltung, Pflege und Erforschung von Baudenkmälern verantwortlich ist. Im Kanton Glarus gehört die Fachstelle Denkmalpflege und Ortsbildschutz zum Departement Bildung und Kultur. Ihre Aufgabe ist es, historische Bauten und Ortsbilder zu pflegen, zu sichern und zu erhalten.
 
Was ist Denkmalschutz?
Denkmalschutz fasst die verschiedenen rechtlichen Anordnungen zusammen, die Denkmalpflege sicherstellen. Im Kanton Glarus sind die wichtigsten Grundlagen das kantonale Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) sowie die Natur- und Heimatschutverordnung (NHV).
 
Was ist Ortsbildschutz?
Für die kulturelle Identität des Kantons sind die Ortsbilder von grosser Bedeutung. Sie bilden die geschichtliche, soziale, wirtschaftliche, technische und architektonische Entwicklung der Gesellschaft ab. Die Fachstelle Denkmalpflege und Ortsbildschutz stützt sich auf das ISOS (Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz) ab. Das ISOS ist ein Bundesinventar und damit für den Kanton rechtsverbindlich.
 
Was ist Kulturgüterschutz?
Als Bestandteil des schweizerischen Zivilschutzes kümmert sich der Kulturgüterschutz um historische Bauten bei Katastrophen und bewaffneten Konflikten.
 
Was ist Heimatschutz?
Der Heimatschutz ist ein privater Verein, der sich für die einheimische Baukultur einsetzt. Dazu gehören auch die historischen Baudenkmäler. Dem Heimatschutz und seinen kantonalen Sektionen steht das Verbandsbeschwerderecht zu.
  
Steht mein Haus unter Denkmalschutz?
Ob ein Bauwerk unter Schutz gestellt wird, ist nicht davon abhängig, wie alt es ist. Vielmehr zählt, ob es als wichtiger Zeuge einer politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder baukünstlerischen Epoche erhaltenswert ist. Auch jüngere Bauwerke können daher unter Denkmalschutz stehen. Im kantonalen Gesetz werden verschiedene Kategorien genannt:  
Die Bezeichnung „denkmalgeschützt“ oder „Schutzobjekt“ wird für Bauten verwendet, die formell unter Schutz gestellt wurden. Sie weisen einen Grundbucheintrag zugunsten des Bundes und/oder des Kantons auf. Bauvorhaben an geschützten Gebäuden können daher immer nur mit dem Einverständnis der Fachstelle Denkmalpflege und Ortsbildschutz erfolgen.
Das Inventar der schützenswerten Bauten im Kanton Glarus (Art. 9 NHG) umfasst diejenigen Bauwerke, die im Interesse der Allgemeinheit zu erhalten sind. Für Bauvorhaben an den Gebäuden ist zwingend die kantonale Denkmalpflege beizuziehen, da ihre Gutachten von der baubewilligenden Behörde zwingend berücksichtigt werden müssen.
Das Verzeichnis der schützenswerten Bauten des Kantons Glarus (Art. 12 NHV) bildet die Grundlage für das Inventar. Es empfiehlt sich, für Bauvorhaben an Verzeichnisobjekten die Denkmalpflege beizuziehen, da Gutachten der Denkmalpflege von der baubewilligenden Behörde angemessen berücksichtigt werden müssen.
Inventar und Verzeichnis der schützenswerten Bauten des Kantons Glarus sind inhaltlich fertiggestellt. Das Inventar wurde aber noch nicht in Kraft gesetzt.
Die Liste der vom Kanton unter Schutz gestellten Objekte ist hier oder bei der Fachstelle Denkmalpflege und Ortsbildschutz einsehbar.
  
Kann ich ein Haus, das unter Denkmalschutz steht, überhaupt renovieren, umbauen und modernisieren?
Niemand verlangt, dass alte Gebäude nicht verändert werden dürfen. Die Qualität und der Charakter von historischen Bauten lassen sich jedoch nicht mit Neubauten vergleichen, denn jedes dieser Häuser ist in einem eigenen Kontext entstanden und gewachsen. Historische Bauten sind durchwegs Unikate. So erfordern Bauvorhaben an historischen Gebäuden ein gewisses Feingefühl. Werden dabei Nutzungs- und Umbauwünsche auf die Möglichkeiten des Gebäudes abgestimmt, steht einer erfolgreichen Renovierung nichts im Wege. In Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege werden dabei an einem Gebäude die schützenswerten Bestandteile definiert und die geplanten Eingriffe darauf abgestimmt.