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ISOS und Ortsbildschutz

Intakte Ortsbilder sind für unsere kulturelle Identität von grosser Bedeutung. Sie sind ein Abbild der geschichtlichen, sozialen, wirtschaftlichen, technischen und architektonischen Entwicklung unseres Kantons. Mit dem Ortsbildschutz will man die räumlichen und architekturgeschichtlichen Qualitäten eines schützenswerten Ortsbildes erhalten.

Im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS)  Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung ISOS und Ortsbildschutz (admin.ch) werden sämtliche Ortschaften mit den entsprechenden Eigenschaften in der Schweiz aufgelistet. Das ISOS dient als fachliche Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben. Die Gemeinden haben das ISOS bei ihren Nutzungsplanungen entsprechend zu berücksichtigen.

Bei der Beurteilung von Bauvorhaben ist jene Ortsbildschutzzone massgeblich, welche in der Nutzungsplanung ausgewiesen wird. Das ISOS ist nur in Ausnahmefällen direkt anwendbar. Da das ISOS aber ausführliche Siedlungsanalysen und -beschreibungen umfasst, wird es als Referenz dafür oft beigezogen. Es bestehen für nahezu alle Siedlungen im Kanton Glarus ISOS-Fassungen. Die Gemeinde Glarus Nord hat für ihre Siedlungen ausserdem Räumliche Dorfbilder erstellt, die als wertvolle und aktuelle Grundlage dienen.

 

ISOS nationale Bedeutung

ISOS Übrige

Die Ortsbilder nach ISOS im Geoportal: https://map.geo.gl.ch

ISOS-Ortsbildschutz/Erlaeuterungen

Bauen im Ortsbild

Vor jedem Bauvorhaben in einem Ortsbild ist dieses zu analysieren: Welches sind die typischen Materialien, wie gross sind die Bauten, wie sind sie angeordnet? Getragen wird ein Ortsbild durch die historischen Bauten. Aber auch Freiräume, Plätze, Gärten und Einfriedungen tragen wesentlich zum Charakter eines historischen Ortsbilds bei. Nur wenn die Erhaltung der vorhandenen Bausubstanz in Abwägung aller Interessen nicht sinnvoll ist, ist ein Ersatzbau angezeigt.

Neue Anbauten passen sich dann in ein Ortsbild ein, wenn sie sich an den ortstypischen Formen, Materialien und Volumen orientieren. Etwas Neues darf durchaus ablesbar sein, doch nie dominierend werden oder aus dem Bestand herausragen. Komplette Neubauten sind nicht ausgeschlossen, sofern auch sie die Struktur und den Charakter eines Ortes respektieren. Zu beachten ist dabei Volumen, Stellung, Gesamtform, Fassadenstruktur, Fenstertypologie, Materialien und Farbe.

Sämtliche Bauvorhaben in den Ortsbildschutzzonen werden von der kantonalen Fachstelle im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens auf ihre Verträglichkeit hin beurteilt. Zuhanden der Bewilligungsbehörde wird eine Stellungnahme verfasst.

 

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