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Beiträge an denkmalpflegerische Massnahmen

Der Kanton leistet Beiträge an die Kosten der Erhaltung und Pflege von Schutz- und Inventarobjekten, in Ausnahmefällen auch bei Verzeichnisobjekten oder reinen Ortsbildschutzmassnahmen.

Restaurierungsvorhaben, die mit Beiträgen unterstützt werden sollen, müssen auf jeden Fall mit der Fachstelle vorbesprochen werden. Die Fachstelle definiert den Schutzumfang und die Schutzziele, anhand derer eine Restaurierung ausgerichtet werden muss.

Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn entweder die Beitragszusicherung vorliegt oder die Bewilligung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt ist.

Nach Erteilung der Baubewilligung durch die Gemeinde begleitet die Fachstelle Eigentümer, Architektinnen und Unternehmen bei ihrem Bauvorhaben. Sie steht bei denkmalrelevanten Fragen mit Rat zur Seite, überprüft aber auch, ob die Auflagen eingehalten werden.

Steht ein Gebäude bereits unter Denkmalschutz, so muss die Fachstelle bei jedem Bauvorhaben kontaktiert werden. Dies unabhängig davon, ob dafür zusätzlich auch ein Baugesuch notwendig ist.

 

 

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