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Bauberatung

Die Fachstelle für Denkmalpfleg und Ortsbildschutz berät Eigentümerinnen und Gemeinden bei Bauvorhaben in und an geschützten und schützenswerten Objekten oder in der Umgebung davon.

Es ist sinnvoll ein Bauvorhaben frühzeitig mit der Fachstelle zu besprechen. Frühzeitig bedeutet, dass der Einbezug bereits erfolgt, wenn Bauabsichten bekannt sind bzw. die Planungen aufgenommen werden. Die Fachstelle zeigt auf, welche Elemente eines Objektes zwingend erhalten werden müssen und wie sich eine Erweiterung ins bestehende Ortsbild einpasst. Sie unterstützt bei der Analyse des Ortsbildes oder definiert den Schutzumfang eines Einzelobjektes. Ziel der Bauberatung ist es, Planungsleerläufe zu verhindern und frühzeitig über die Qualitäten der Ortsbilder, Bau- und Kulturdenkmäler informieren zu können.

Sämtliche Baugesuche müssen bei der Gemeinde eingereicht werden. Diese kann sie bei Bedarf für eine Stellungnahme an die Fachstelle weiterleiten. Bauvorhaben jeglicher Art an geschützten Objekten (Schutzliste) bedürfen der Bewilligung durch die Fachstelle. In folgenden Fällen begutachtet die Fachstelle ein Vorhaben und verfasst zuhanden der Baubewilligungsbehörde eine Stellungnahme:

  • Bauvorhaben innerhalb einer Ortsbildschutzzone
  • Bauvorhaben an einem durch Regierungsratsbeschluss geschützten Gebäude (im Grundbuch eingetragene Personaldienstbarkeiten oder öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen)
  • Bauvorhaben an Objekten im Inventar oder Verzeichnis Regional
  • Bauvorhaben in der Umgebung von geschützten oder schützenswerten Objekten
  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen (BAB): Eingliederungs- und Einpassungsfragen
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