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Fundmeldungen

Archäologische Funde, die auf dem Gebiet des Kantons Glarus gefunden werden, sind Eigentum des Kantons. Werden herrenlose Naturkörper oder Altertümer aufgefunden, so sind diese unverzüglich der Hauptabteilung Kultur anzuzeigen. Bis zum Eintreffen der Fachleute haben jegliche störenden Arbeiten an der Fundstelle zu ruhen. Funde dürfen weder behändigt noch verändert, zerstört oder in ihrem Bestand gefährdet werden. Nach der Begutachtung der Fundstelle entscheidet die Fachstelle über das weitere Vorgehen. Für archäologische Untersuchungen besteht eine Duldungspflicht. Archäologische Arbeiten dürfen nur von der kantonalen Fachstelle oder durch sie beauftragte Fachleute ausgeführt werden.