Beiträge an die Studiengänge an einer Universität
Da der Kanton Glarus keine Universitäten betreibt, gehen alle Studierenden an eine ausserkantonale Universität. Grundsätzlich herrscht freie Wahl der Ausbildungsstätte, sofern diese akkreditiert ist. Es existiert eine interkantonale Vereinbarung, der der Kanton Glarus ebenfalls beigetreten ist. Damit ist gewährleistet, dass Glarner Studierende Zugang zu allen Universitäten der Vereinbarung erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Schweizerischen Erziehungsdirektoren-Konferenz (EDK).
Ein Antrag an den Kanton ist hier nicht nötig. Die Aufnahmebedingungen werden von den einzelnen Universitäten vorgegeben.
Das Schulgeld wird in der Regel vom Kanton bezahlt. Zahlungspflichtig ist derjenige Vereinbarungskanton, in dem eine Studentin oder ein Student zum Zeitpunkt des Erwerbs des Zulassungsausweises (Matura oder Ergänzungsprüfung an der Passerelle) zur universitären Hochschule den zivilrechtlichen Wohnsitz hatte. Das Schulgeld wird den Kantonen direkt in Rechnung gestellt.
In der Regel müssen Sie eine Semestergebühr bezahlen. Wie hoch diese ist, wird Ihnen die Ausbildungsstätte mitteilen können.
Stipendien
Für eine Ausbildung an einer Universität besteht grundsätzlich Anspruch auf Stipendien. Ob und in welcher Höhe ein Stipendium ausbezahlt werden kann, wird individuell geprüft und berechnet. Weitere Informationen finden Sie hier.
Beratung & Auskunft
Departement Bildung und Kultur
Ausbildungsbeiträge
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schulgeld@gl.ch