Beiträge an die Studiengänge an einer Fachhochschule / Pädagogische Hochschule

Die interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV) regelt den interkantonalen Zugang zu den Fachhochschulen sowie zu den Pädagogische Hochschulen und die Abgeltung, welche die Kantone den Trägern der Schule leisten.

Das Schulgeld wird in der Regel vom zahlungspflichtigen Kanton bezahlt.

Bei der Anmeldung an der Ausbildungsstätte wird Ihnen das Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons ausgehändigt. Dieses müssen Sie vollständig und wahrheitsgetreu ausfüllen und der Schule übergeben. Die Schule wird dann mit dem zuständigen Kanton direkt abrechnen. Ein Antrag an den Kanton selber ist hier nicht nötig.

Ein Antrag an den Kanton ist hier nicht nötig. Die Aufnahmebedingungen werden von den einzelnen Fachhochschulen vorgegeben.

In der Regel müssen Sie eine Semestergebühr bezahlen. Wie hoch diese ist, wird Ihnen die Ausbildungsstätte mitteilen können.

Stipendien
Für eine Ausbildung an einer Fachhochschule besteht grundsätzlich Anspruch auf Stipendien. Ob und in welcher Höhe ein Stipendium ausbezahlt werden kann, wird individuell geprüft und berechnet. Weitere Informationen finden Sie hier.

Beratung & Auskunft
Departement Bildung und Kultur
Ausbildungsbeiträge
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schulgeld@gl.ch