Besuch an ausserkantonalen Gymnasien und Fachmittelschulen
Der Unterricht an der Kantonsschule Glarus ist für Schülerinnen und Schüler mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Glarus kostenlos. Es ist jedoch möglich, dass die Schulen weitere Gebühren erheben (Lehrmittel, Exkursionen usw.).
Besuchen Schülerinnen oder Schüler eine ausserkantonale Schule, wird vom Schulortskanton grundsätzlich ein Schulgeld erhoben, dessen Höhe vom Schulträger festgesetzt wird.
Der Kanton Glarus kann die Übernahme eines Schulgeldes für ausserkantonale Gymnasien und Fachmittelschulen in Einzelfällen auf begründetes Gesuch hin bewilligen, wenn infolge besonderer Umstände eine Ausbildung an einer solchen notwendig ist (z.B. Begabtenförderung Sport). Ein gesetzlicher Anspruch auf Schulgeldbeteiligung bzw. -übernahme besteht nicht.
Sonderfall Fachmaturität Pädagogik
Nach dem Abschluss der FMS und dem Erwerb des gesamtschweizerisch anerkannten Fachmittelschulausweises müssen Studierende für den Erwerb der Fachmaturität Pädagogik während eines Semesters einen Lehrgang ausserhalb des Kantons besuchen, da dieser Bildungsgang im Kanton Glarus nicht angeboten wird. Zu diesem Zweck wurden mit den Kantonen Graubünden, Schwyz und Zug entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen. Für alle anderen Schulen ist vorgängig eine Kostengutsprache erforderlich. Senden Sie dafür ein E-Mail an schulgeld@gl.ch mit folgendem Inhalt:
- Betreff: Gesuch Kostenübernahme Gymnasium / Fachmittelschulen
- Angaben zu Ihrer Person wie Name, Vorname und Wohnort
- Angabe über die gewünschte Schule
- Begründung für den Besuch dieser Ausbildungsstätte beziehungsweise weshalb die Ausbildung nicht im Kanton Glarus absolviert werden kann.
- Nur wenn bereits vorhanden: Kopie des Personalienblattes
Das Gesuch wird anschliessend geprüft und Sie werden über den Entscheid zur Kostenübernahme informiert.
Stipendien
Für eine gymnasiale Ausbildung (nachobligatorische Schulzeit) und eine Ausbildung an einer Fachmittelschule besteht grundsätzlich Anspruch auf Stipendien. Ob und in welcher Höhe ein Stipendium ausbezahlt werden kann, wird individuell geprüft und berechnet. Weitere Informationen finden Sie hier.
Beratung & Auskunft
Departement Bildung und Kultur
Ausbildungsbeiträge
055 646 62 03
schulgeld@gl.ch