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Naturgefahren

Schutz vor Naturgefahren

Risiken von Naturgefahren stufenweise reduzieren

Der Kanton Glarus ist in weiten Teilen besiedelt und erschlossen. Mehr als die Hälfte der Kantonsfläche ist von Naturgefahren betroffen. Wo es der Schutz von Menschen und erheblichen Sachwerten erfordert, sichern der Kanton und die Gemeinden die betroffenen Gebiete vor Naturgefahren. Die Verordnung zum Schutz vor Naturgefahren beschreibt die Gefahrenabklärungen, legt die Schutzziele fest und stellt die Risikobeurteilung und die Massnahmenplanung dar.

Die Risiken werden stufenweise reduziert. Sie werden raumplanerisch vermieden und mit baulichen Massnahmen vermindert. Betreffen Risikostellen ein ganzes Gebiet sind Flächenschutzmassnahmen zu prüfen. Bei einzelnen Objekten ist Objektschutzmassnahmen den Vorzug zu geben, für welche primär der Eigentümer zuständig ist. Im Ereignisfall ist die Intervention mit organisatorischen Massnahmen notwendig.

Kann ein Gebiet aufgrund des Ausgangsrisikos oder anhand des Risikos nach Massnahmen als sicher genug beurteilt werden, besteht kein Handlungsbedarf mehr. Die Schutzziele gemäss Verordnung zum Schutz vor Naturgefahren werden erfüllt. In diesem Fall wird die Notfallplanung auf die verbleibenden Risiken ausgerichtet und die Risikoentwicklung überwacht.
 
naturgefahren_risiko.png
 
 

Mit raumplanerischen Massnahmen vermeiden

Die von den Naturgefahren Wasser, Sturz, Rutsch und Lawinen bedrohten Gebiete werden in Gefahrenkarten dargestellt. Gefahrenkarten sind behördenverbindlich. Sie werden in der Nutzungsplanung mit der Ausschreibung von Gefahrenzonen und dem Erlass von Bestimmungen für die Gefahrenzonen in der Bauordnung umgesetzt.
 

Die vorhandenen Gefahrenkarten können auf dem Geoportal des Kantons eingesehen werden: http://map.geo.gl.ch

Mit baulichen Massnahmen vermindern

Bei Bauvorhaben sollen neue Risiken vermieden und vorhandene Risiken durch geeignete Objektschutzmassnahmen reduziert werden. Über die Berücksichtigung der Naturgefahren im Baubewilligungsverfahren informiert ein Merkblatt der Fachstelle Naturgefahren: Naturgefahr und Bauen 

Bei der Erstellung eines Objektschutznachweises hilft das Merkblatt Objektschutznachweis: Objektschutznachweis 

Die Schutzbauten werden laufend geprüft und instand gehalten. Damit wird der Schutz der Bevölkerung langfristig sichergestellt. Die Schutzbauten sind im Schutzbautenkataster erfasst und beschrieben.

Warnen, Alarmieren und Intervenieren

Der Kanton Glarus besitzt ein Warn- und Alarmierungskonzept für die Glarner Linth, welches als Leitfaden bei einem sich anbahnenden Hochwasser dient. Unmittelbar vor und während einem Hochwasserereignis beobachtet das Prognoseteam der Fachstelle Naturgefahren permanent die Wetter- und Abflussentwicklungen und kommuniziert regelmässig mit den zuständigen Einsatzkräften. 
 

Verhalten im Ereignisfall

Wo kann ein gefährliches Ereignis auftreten?

Gefahrenkarten zeigen die Naturgefahren im Siedlungsgebiet. Sie können bei den Gemeindeverwaltungen, der Fachstelle Naturgefahren oder im kantonalen Geodatenviewer eingesehen werden.

Wann kann ein Ereignis auftreten?
Beurteilung mittels Lawinenbulletin, Wetter-Warnungen der Meteoschweiz etc.
 

Ereignismeldung

Melden Sie das Ereignis der Fachstelle Naturgefahren. Sie führt den Ereigniskataster. 
 

Verhalten im Schadenfall

Soforthilfe:

  • Kantonspolizei, Tel. 117
  • Feuerwehr, Tel. 118
  • Bei grossen Schäden Beizug der Gemeindebehörde
Nach Eintritt eines Ereignisses ist die Gefahr in vielen Fällen nicht behoben, es drohen möglicherweise Folgeereignisse.
 
Finanzielle Hilfen:  
Gebäudeschäden Kontakt mit Gebäudeversicherung glarnerSach
Weitere Schäden Privat Versicherungen
Nicht versicherbare Schäden Schweizerischer Elementarschadenfonds

Für Wiederherstellungen von Infrastrukturen oder für Schutzmassnahmen vor Naturgefahren sind allenfalls Kantons- und Bundessubventionen erhältlich. Auskünfte erteilt die Gemeinde oder die kantonale Fachstelle Naturgefahren.