Naturgefahren
Schutz vor Naturgefahren
Risiken von Naturgefahren stufenweise reduzieren
Die Risiken werden stufenweise reduziert. Sie werden raumplanerisch vermieden und mit baulichen Massnahmen vermindert. Betreffen Risikostellen ein ganzes Gebiet sind Flächenschutzmassnahmen zu prüfen. Bei einzelnen Objekten ist Objektschutzmassnahmen den Vorzug zu geben, für welche primär der Eigentümer zuständig ist. Im Ereignisfall ist die Intervention mit organisatorischen Massnahmen notwendig.
Kann ein Gebiet aufgrund des Ausgangsrisikos oder anhand des Risikos nach Massnahmen als sicher genug beurteilt werden, besteht kein Handlungsbedarf mehr. Die Schutzziele gemäss Verordnung zum Schutz vor Naturgefahren werden erfüllt. In diesem Fall wird die Notfallplanung auf die verbleibenden Risiken ausgerichtet und die Risikoentwicklung überwacht.
Mit raumplanerischen Massnahmen vermeiden
Die vorhandenen Gefahrenkarten können auf dem Geoportal des Kantons eingesehen werden: http://map.geo.gl.ch
Mit baulichen Massnahmen vermindern
Bei Bauvorhaben sollen neue Risiken vermieden und vorhandene Risiken durch geeignete Objektschutzmassnahmen reduziert werden. Über die Berücksichtigung der Naturgefahren im Baubewilligungsverfahren informiert ein Merkblatt der Fachstelle Naturgefahren: Naturgefahr und Bauen
Bei der Erstellung eines Objektschutznachweises hilft das Merkblatt Objektschutznachweis: Objektschutznachweis
Die Schutzbauten werden laufend geprüft und instand gehalten. Damit wird der Schutz der Bevölkerung langfristig sichergestellt. Die Schutzbauten sind im Schutzbautenkataster erfasst und beschrieben.
Warnen, Alarmieren und Intervenieren
Verhalten im Ereignisfall
Gefahrenkarten zeigen die Naturgefahren im Siedlungsgebiet. Sie können bei den Gemeindeverwaltungen, der Fachstelle Naturgefahren oder im kantonalen Geodatenviewer eingesehen werden.
Ereignismeldung
Verhalten im Schadenfall
Soforthilfe:
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Kantonspolizei, Tel. 117
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Feuerwehr, Tel. 118
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Bei grossen Schäden Beizug der Gemeindebehörde
Finanzielle Hilfen: | |
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Gebäudeschäden | Kontakt mit Gebäudeversicherung glarnerSach |
Weitere Schäden | Privat Versicherungen |
Nicht versicherbare Schäden | Schweizerischer Elementarschadenfonds |
Für Wiederherstellungen von Infrastrukturen oder für Schutzmassnahmen vor Naturgefahren sind allenfalls Kantons- und Bundessubventionen erhältlich. Auskünfte erteilt die Gemeinde oder die kantonale Fachstelle Naturgefahren.