Direkt zum Inhalt springen

Korrosionsschutz

Bei unsachgemässem Korrosionsschutz von Stahlbauten im Freien oder unsachgemässer Oberflächenbehandlung von Fassaden können massive Umweltverschmutzungen und Verstösse gegen die Umweltschutzvorschriften auftreten.

Meldepflicht

Korrosionsschutzarbeiten müssen frühzeitig unserem Amt gemeldet werden, wenn sie 50 m2 überschreiten!

Der Bund und der Cercl'Air haben verschiedene Vollzugshilfsmittel erarbeitet, um zur praxisgerechten und einheitlichen Einhaltung der Vorschriften beizutragen.

Mitteilung zu LRV Nr. 12  [PDF, 87.0 KB]

Hochspannungsmasten

Was die Sanierung von Hochspannungsmasten betrifft, so wurde zwischen den Kantonen und der Branche ein gemeinsames Vorgehen festgelegt.

Mitteilung Cercl'Air  [PDF, 285 KB]

Auskunftsperson: Petra Vögeli