Korrosionsschutz
Bei unsachgemässem Korrosionsschutz von Stahlbauten im Freien oder unsachgemässer Oberflächenbehandlung von Fassaden können massive Umweltverschmutzungen und Verstösse gegen die Umweltschutzvorschriften auftreten.
Meldepflicht
Korrosionsschutzarbeiten müssen frühzeitig unserem Amt gemeldet werden, wenn sie 50 m2 überschreiten!
- Checkliste_Einhausung [PDF, 35.0 KB]
- Konstruktionsdetails_Einhausung [PDF, 182 KB]
- Meldeformular Korrosionsschutz deutsch [PDF, 107 KB]
- Meldeformular Korrosionsschutz französisch [PDF, 107 KB]
- Meldeformular Korrosionsschutz italienisch [PDF, 106 KB]
- Umweltschutz bei Korrosionsschutzarbeiten 2013 [PDF, 385 KB]
Der Bund und der Cercl'Air haben verschiedene Vollzugshilfsmittel erarbeitet, um zur praxisgerechten und einheitlichen Einhaltung der Vorschriften beizutragen.
Mitteilung zu LRV Nr. 12 [PDF, 87.0 KB]
Hochspannungsmasten
Was die Sanierung von Hochspannungsmasten betrifft, so wurde zwischen den Kantonen und der Branche ein gemeinsames Vorgehen festgelegt.
Mitteilung Cercl'Air [PDF, 285 KB]
Auskunftsperson: Petra Vögeli