Chemikalien
Wer mit Stoffen, Erzeugnissen oder Gegenständen umgeht, muss dafür sorgen, dass sie die Umwelt und den Menschen nicht gefährden. Für Kältemittel in Wärmepumpen, Klimaanlagen, Kühlanlagen, etc., gelten folgende Bestimmungen.
- Übersicht_wichtigste_Kältemittel_2013 [PDF, 49.0 KB]
- Meldeformular für Kälteanlagen mit mehr als 3 kg in der Luft stabilen Kältemitteln [PDF, 31.0 KB]
Auskunftsperson: Petra Vögeli