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Boden

Aktuell

Entscheidungshilfen Boden

Immer wieder werden Wieslandflächen südlich der Netstal Maschinen AG in Näfels für die Parkplatznutzung bei Events auf dem Areal des Flugplatzes Mollis in Anspruch genommen. Dabei wird der Boden je nach Zustand des Bodens und aktueller Witterung unterschiedlich stark beansprucht. Um den Veranstaltern, den Bewirtschaftern und den zuständigen Behörden ein geeignetes Instrument zur Beurteilung der aktuellen Bodensituation zur Verfügung zu stellen, wurde die vorliegende "Entscheidungshilfe Boden" erarbeitet.

Die "Entscheidungshilfe Boden" zeigt auf, welche Teilflächen der betroffenen Parzellen mit oder ohne Bodenschutzplatten für die Parkplatznutzung zu welchem Zeitpunkt befahren werden können.

Entscheidungshilfe Boden [xlsx, 116 KB]

In den beiden Plänen (mit und ohne Bodenschutzplatten) sind die Teilflächen verschiedenfarbig eingefärbt. Auf diesen Teilflächen befinden sich verschiedene Böden mit unterschiedlichen Empfindlichkeiten, für welche unterschiedliche Grenzwerte gelten. An welchen Tagen welche Teilfläche für das Parkieren frei gegeben werden können, ist der Tabelle Eingabe_Ausgabe zu entnehmen.

Merkblatt Terrainveränderung

Das Merkblatt Terrainveränderung fasst die gesetzlichen Grundlagen für die Beurteilung von Terrainveränderungen ausserhalb der Bauzonen zusammen. Terrainveränderungen sind vollständige oder teilweise Veränderungen des Aufbaus von Böden durch Auf- oder Abtrag von unverschmutztem Bodenmaterial. In diesem Merkblatt umfasst der Begriff: Geländeveränderungen, Aufschüttungen, Auffüllungen, Ab- und Aufhumusierungen, Niveauausgleiche und Bodenaufwertungen. Es soll den Bauherren und den Gemeinden eine Orientierung bieten, in welchen Fällen derartige Vorhaben die Vorgaben des Umweltschutz-, Landwirtschafts- und Baurechts einhalten und in welchen nicht.

Merkblatt Terrainveränderungen [pdf, 8.7 MB]

Baugesuchsunterlagen für Terrainveränderungen

Wird Boden bei einem Bauvorhaben abgetragen und abgeführt, muss er grundsätzlich wieder als Boden verwertet werden ( SR 814.600 (admin.ch)). Damit leisten wir einen Beitrag zur Erhalten dieser knappen Ressource. Falls der abgetragene Boden eine geeignete Qualität aufweist, muss er wiederverwertet werden. Nicht zur Verwertung eignen sich Böden, welche eine chemische oder biologische Belastung aufweisen oder über ungeeignete physikalische Eigenschaften verfügen (SR 814.600 (admin.ch)).

Für Terrainveränderungen (Aufschüttung, Abgrabung) ab einer maximalen Differenz von 1 m zum gewachsenen Terrain und einer veränderten Bodenfläche von 100 m2 ist eine Baubewilligung notwendig (Kanton Glarus - Erlass-Sammlung). Hierfür ist ein Baugesuch bei der entsprechenden Gemeinde einzureichen. Damit das Baugesuch, welches eine Terrainveränderung beinhaltet, abschliessend geprüft werden kann, sind dem Baugesuch folgende Pläne beizulegen:

  • Übersichtsplan Bodenarbeiten mit Bodenabtrags und Bodenauftragsflächen (siehe Musterplan)
  • Schnitte mit dem alten und neuen Terrain und Angaben zu den künftigen Schichtmächtigkeiten des Ober und Unterbodens (siehe Musterplan)
  • Begründung der Standortwahl für geplante Terrainveränderung (Baubeschrieb!)

Bei den Baugesuchen mit Terrainveränderungen wird zwischen folgenden beiden Fällen unterschieden:

1. Bodenabtrag innerhalb und Bodenverwertung ausserhalb der Bauzone

Bei zukünftigen Bauvorhaben mit Terrainveränderungen gilt, dass die Bauherrschaft die Verwertung von abgetragenem Boden bei der Baueingabe deklarieren muss, wenn das Baugebiet innerhalb der Bauzone liegt und bei einer Erstbebauung Boden auf einer Fläche von mehr als 500 m2 abgetragen wird und keine Hinweise auf chemische Belastungen vorliegen.

In diesem Fall ist zudem das Formular «Deklaration Abtrag und Verwertung Boden, Bodenabtrag ausserhalb Bauzone» auszufüllen und dem Baugesuch beizulegen. Dieses Formular gibt Auskunft über die Verwertung von abgetragenem Boden, welcher ausserhalb der Bauzone wiederverwertet wird. Für jede in diesem Formular deklarierte Charge ist ausserdem das Formular «Deklaration der Bodenqualität für Bodenverwertung» auszufüllen, welches auch dazu dient, gegenüber Abnehmern von chemisch unbelastetem abgetragenem Boden dessen Eigenschaften und allfällige biologische Belastungen zu deklarieren.

2. Bodenabtrag und Bodenverwertung ausserhalb der Bauzone

Wenn bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen Boden abgetragen und verwertet werden muss, ist das «Meldeblatt Terrainveränderung > 500 m2» auszufüllen und zusammen mit einer detaillierten Deklaration der Verwertung bei der zuständigen Gemeinde einzureichen. Dies ist besonders oft beim Erstellen von grösseren landwirtschaftlichen Hochbauten wie z.B. Laufställen der Fall. Die «Checkliste Baugesuchsunterlagen für landwirtschaftliche Hochbauten und Terrainveränderungen – Bodenarbeiten und Bodenverwertung» hilft bei der Zusammenstellung der entsprechenden Baugesuchsunterlagen.

Ausserdem ist das Formular «Deklaration Abtrag und Verwertung Boden, Bodenabtrag ausserhalb Bauzone» auszufüllen und mit den übrigen Baugesuchsunterlagen bei der Gemeinde einzureichen. Das Formular enthält Angaben zu:

  • Menge (m3) an abgetragenem Boden (getrennt nach A, B-Boden und Aushub)
  • Art und Ort der Verwertung als Boden und
  • Allfällige Nichteignung für eine Verwertung als Boden

Meldeblatt Terrainveränderungen >500 m2 [pdf, 615 KB] 
Deklaration Bodenqualität [pdf, 630 KB] 
Deklaration Abtrag und Verwertung Boden, Bodenabtrag ausserhalb Bauzone [pdf, 619 KB] 
Checkliste Baugesuchsunterlagen für landwirtschaftliche Hochbauten und Terrainveränderungen - Bodenarbeiten und Bodenverwertung [pdf, 50 KB] 
Muster: Situationsplan Terrainveränderung und Schnitt Terrainveränderung [pdf, 436 KB]

Faktenblatt "Familiengärten"

Der Boden ist ein sehr sensibles Gefüge. Er braucht einen sorgfältigen Umgang, so dass er seine Aufgaben als Lebensgrundlage vollumfänglich wahrnehmen kann. Vor allem auch der Boden in den Familien- und Privatgärten muss sorgfältig behandelt werden, so dass er gesund bleibt und einen anhaltend guten Ertrag abwirft.

Mit dem Faktenblatt "Familiengärten" möchten wir die Familiengärten-Betreiber für die Thematik Boden und Bodenschutz sensibilisieren. Das Faktenblatt "Familiengärten" ist in den Sprachen Deutsch, Italienisch, Spanisch und Portugiesisch erhältlich.

Gesetzliche Vorgaben

Qualitativer Bodenschutz

  • Umweltschutzgesetz Art. 7, Art. 33, Art. 34, Art. 35 (SR 814.01)
  • Verordnung über Belastungen des Bodens VBBo (SR 814.12)
  • Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (VII B/1/3)
  • Bauverordnung Art. 75 Abs. 2 Bst. d (SBE > GS VII B/1/2)

Quantitativer Bodenschutz

  • Raumplanungsgesetz Art. 1 (SR 700)

Was ist Boden?

Was ist Boden

Der Boden = Haut der Erde

Boden ist die äusserste Schicht der Erdkruste und wird geprägt vom Ausgangsgestein, Klima, Relief, den Lebewesen sowie durch die Zeit. Er ist im Allgemeinen etwa zwischen 50 und 200 cm tief.

Wie ist der Boden aufgebaut?

Bodenaufbau.jpg

 

 

 

Humoser Oberboden (A-Horizont)

Hauptdurchwurzelungsraum
  • Humusbildung durch z.B. Bakterien, Pilze, Regenwürmer etc.
  • Vermischung des Humus mit Mineralboden durch wühlende Bodentiere (Regenwürmer, Maulwürfe, Wühlmäuse etc.)
Unterboden (B-Horizont)

Humusarmer Mineralboden

Ausgangsgestein (C-Horizont)

Verwitterndes Gestein

Bodenschutz beim Bauen

Ziel

Nach den Bauarbeiten soll möglichst viel Boden mit unverminderter Bodenfruchtbarkeit, Wasserdurchlässigkeit und Wasserspeicherfähigkeit vorhanden sein. 

Massnahmen

  1. Unnötigen Aushub und Abtransport vermeiden
  2. Keine Bodenverdichtungen verursachen
  3. Möglichst wenig Boden versiegeln
  4. Keine Schadstoffeinträge und Schadstoffverschleppung verursachen
  5. Natürlichen Bodenaufbau beachten 

Welchen Nutzen bringt der Bodenschutz?

  1. Keine Staunässe und Überschwemmungsgefahr von Keller und Garage
  2. Kein Gesundheitsrisiko durch Schadstoffe in Boden und Pflanzen
  3. Besser bearbeitbarer, fruchtbarer Boden mit gutem Pflanzenwachstum
  4. Weniger Bewässerung nötig
  5. Weniger Wurzelfäulnis an Sträuchern und Bäumen
  6. Weniger Moos im Rasen 

Gefährdung des Bodens

Bei den Bodenbelastungen, die letztlich alle zum Verlust ökologischer Funktionen führen, stehen vier Bereiche im Vordergrund:

  • Flächenverbrauch
  • stofflich-chemische Bodenbelastung
  • physikalisch-mechanische Bodenbelastungbiologische Bodenbelastung

Flächenverbrauch

Ein weggebaggerter oder versiegelter Boden kann seine Aufgaben im Naturhaushalt nicht mehr erfüllen! Der durchschnittliche Verlust an Kulturland in der Schweiz entspricht 11 ha pro Tag. Ein haushälterischer und sorgfältiger Umgang mit der Bodensubstanz ist ein zentrales Anliegen des Bodenschutzes. Die Raumplanung mit ihren Instrumenten ist hier gefordert.

Das Ziel des Kantons Glarus ist es, Bodenmaterial (Ober- und Unterboden), welches an einem Ort z.B. wegen einer Grossüberbauung überflüssig wird, an einem anderen Ort für Bodenverbesserung bzw. Aufwertung von Fruchtfolgeflächen (FFF) wieder einzusetzen.

 

Stofflich-chemische Bodenbelastung

Bedeutende Mengen an Schadstoffen gelangen über die verschmutzte Luft (Niederschläge und Ablagerungen), über Mineraldünger, Pflanzenschutzmittel, Entsorgung von Abfällen auf und in die Böden.

Mögliche Auswirkungen:
Ein Teil dieser Stoffe reichert sich im Boden an, während andere via Boden ins (Grund-)Wasser, in die Luft oder über Pflanzen in die Nahrungskette gelangen. Dadurch können die Schadstoffe auch den Menschen und Nutztiere schädigen.

 

Physikalisch-mechanische Bodenbelastung

  • Bodenverdichtung: Dies geschieht, wenn der Boden mit zu schweren Maschinen oder Fahrzeugen bearbeitet oder befahren wird. Dabei spielt die Bodenfeuchtigkeit eine wesentliche Rolle. Auf verdichteten Böden versickert das Wasser nicht mehr, die Luftzirkulation ist unterbunden und die Abbauprozesse und das Wurzelwachstum sind gehemmt.
  • Bodenrosion: Fruchtbare Feinerde wird durch Wasser abgeschwemmt. Bis zu 40 % der Ackerfläche der Schweiz sind von Erosion betroffen.

Biologische Bodenbelastung

Gentechnisch veränderte, Krankheit erregende oder standortfremde, meist eingeschleppte Pflanzen und Lebewesen können den Boden ebenfalls belasten. Gegenwärtig ist diese Art der Bodengefährdung kein grosses Problem. Einzig bei der Neophytenbekämpfung ist dies immer mal wieder ein Thema.

 

In der Praxis

Planungsphase:
Eine Abklärung, ob es sich um einen belasteten Standort handelt oder der Verdacht besteht, dass es sich um schadstoffbelasteten Boden (Haus- und Schrebergärten, ehemaliger Rebberg, Strassenränder etc.) handelt, ist unbedingt durchzuführen. Falls etwas davon zutrifft, ist das weitere Vorgehen mit der Abteilung Umweltschutz und Energie, Kanton Glarus, zu besprechen.

 

Eine separate Baubewilligung ist nötig, wenn...
eine Geländeauffüllung ausserhalb der Bauparzelle geplant ist und dabei höher als 1.5 m zum gewachsenen Terrain geschüttet oder eine Bodenfläche von mehr als 100 m2 beansprucht wird (Bauverordnung Art. 75 Abs. 2 Bst. d). Bei Etappierungen bzw. verschiedenen Geländeauffüllungen unter diesen Grenzen mit Material aus der gleichen Baustelle ist die Menge des gesamten Aushubs massgebend.

 

Bodenschutz-Regeln während der Bauphase:

  • Installations-, Park- und Depotplätze auf Flächen erstellen, die später nicht als Grünland genutzt werden.
  • Feste und flüssige Abfälle (Betonreste, Spülwasser etc.) nicht auf den Boden ausbringen.
  • Entsorgung der Bauabfälle gemäss Mehrmuldenkonzept des Baumeisterverbandes.

Befahren des Bodens:

  • Boden möglichst nicht abhumisieren (abhumisierter Boden ist stärker gefährdet zu verdichten).
  • Boden nur in trockenem Zustand befahren.
  • Raupenfahrzeuge mit geringem Bodendruck einsetzen (keine Pneubagger und Lastwagen).
  • Notfalls eine Baupiste erstellen oder Baggermatratzen verwenden.
  • Anzahl Überfahrten möglichst reduzieren.
  • Rekultivierten Boden nicht befahren!

Bodenabtrag:

  • Boden nur in trockenem Zustand abtragen oder umlagern (Saugspannung muss > 10 cb sein). Grobe Faustregel = weniger als 10 mm Regen pro Tag bei vorher trockenem Boden.
  • Boden nur abtragen, wo unbedingt nötig, d. h. wo nachher ein Bauwerk bestehen bleibt.
  • Oberboden, Unterboden und Aushub nicht vermischen.

Bodenfeuchte Messstation

www.bodenfeuchte-ostschweiz.ch

 

Zwischenlagerung / Bodendepots

  • Oberboden, Unterboden und Aushub getrennt lagern.
  • Bei längerdauernder Zwischenlagerung müssen die Depots begrünt werden.

Angaben zu maximalen Depothöhen:

  • Oberboden: Zwischenlagerung < 1 Jahr: maximal 2.5 m, Zwischenlagerung > 1 Jahr: maximal 1.5 m
  • Stark bis extrem verdichtungsempfindlicher Unterboden: maximal 1.5 m
  • Normal / schwach verdichtungsempfindlicher / kaum verdichtungsempfindlicher Unterboden: maximal 2.5 m

Wiederherstellung

  • Aufbau der natürlichen Schichtabfolge: zuerst den Aushub, dann den Unterboden und am Schluss den Oberboden aufschichten (kein Mischen!)
  • Auftrag durch Rückwärtsschüttung mit dem Bagger
  • Kein Befahren der geschütteten Bodenschichten

Leitfaden / Merkblatt

Dieser Leitfaden vermittelt grundlegende bodenkundliche Kenntnisse und zeigt in sechs praktischen Anleitungen auf, wie Boden bei Bauarbeiten geschont werden kann. Ergänzt Normen, Wegleitungen und Richtlinien.

Leitfaden Umwelt, Bodenschutz beim Bauen des BAFU, 2001  [PDF, 2.00 MB]

Merkblatt «Bodenschutz beim Bauen»  [PDF, 163 KB]

Merkblatt Terrainveränderungen [pdf, 8.7 MB]

 

Weiterführende Links

www.bafu.admin.ch/bodenschutz

www.bodenschutz-lohnt-sich.ch

www.bodenreise.ch

www.soil.ch


Auskunftsperson: Petra Vögeli