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Lichtemissionen

Künstliche Beleuchtung macht die Nacht zum Tag und lässt den Sternenhimmel hinter einer "Lichtglocke" verschwinden. Dies wirkt sich negativ auf Menschen, Tiere und Pflanzen aus, beispielsweise auf nachtaktive Zugvögel. Mit einer zweckmässigen Beleuchtung lassen sich unnötige Lichtemissionen und schädliche Lichtimmissionen vermeiden und zudem Strom und Kosten sparen.

Auswirkungen von Lichtverschmutzung

Lichtverschmutzung ist ungenutztes Kunstlicht

Lichtverschmutzung ist die künstliche Aufhellung des Nachthimmels mit schädlichen oder lästigen Einwirkungen auf den Menschen und seine Umwelt. Der Begriff Lichtverschmutzung bezeichnet direkt blendendes Kunstlicht, das an Luft- und Staubteilchen in der Atmosphäre gestreut wird und damit den Himmel aufhellt (Lichtglocke).

Aussenräume wurden in den letzten Jahrzehnten immer stärker beleuchtet. Ein erheblicher Teil des Lichts wird dabei nicht genutzt und erhellt stattdessen den Nachthimmel.

Lichtverschmutzung beeinflusst Menschen und Natur

Licht ist ein wichtiger Zeitgeber für viele biologische Prozesse. Beim Menschen kann künstliches Licht deshalb den Schlaf-Wach-Rhythmus verändern. Dies beeinträchtige die Gesundheit. Störungen des natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus durch künstliche Beleuchtung wirken sich auch negativ aus auf lichtempfindliche Tier- und Pflanzenarten, darunter bedrohte und geschützte Arten. Nachtaktive Insekten, Amphibien oder Säugetiere können in ihrem normalen Lebenslauf (Nahrungssuche, Fortpflanzung, usw.) gestört werden. Für viele Insekten wirken künstliche Lichtquellen als eigentliche Fallen. Weiter werden nachtaktive Zugvögel, die sich unter anderem an den Sternen orientieren, von den Lichtglocken über Agglomerationen angezogen und bei ihrem Flug in die Winter- oder Sommerquartiere behindert.

Lichtverschmutzung ist Energieverschwendung

Zweckmässig eingesetzte Beleuchtung vermindert den Energieverbrauch und vermeidet Kosten.

Grundsätze für die Planung und den Betrieb von Beleuchtungen

Fünf Grundsätze für die Planung und den Betrieb von Beleuchtungen gilt es zu beachten:

  • Notwendigkeit: Nur sicherheitsrelevante Beleuchtung vorsehen. Gesamtlichtstrom minimieren.
  • Ausrichtung: Lichtstrom von oben nach unten richten. Lichtlenkung von unten nach oben vermeiden.
  • Lichtlenkung: Verminderung von unnötigen Emissionen durch präzise Lichtlenkung.
  • Helligkeit: Objekte nur so hell beleuchten wie notwendig.
  • Lichtsteuerung: Berücksichtigung der Nachtruhe durch Abschaltung oder Verwendung von Bewegungsmeldern.

Gesetzliche Bestimmungen

Lichtimmissionen sind Einwirkungen im Sinne des Umweltschutzgesetzes. Zur Vermeidung von lästigen oder schädlichen Einwirkungen sind Lichtemissionen deshalb gemäss Art. 11 Abs. 2 USG vorsorglich durch Massnahmen an der Quelle so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Auf einer zweiten Stufe wird ferner bei den Immissionen angesetzt: Nach Art. 11 Abs. 3 USG werden Emissionsbegrenzungen verschärft, wenn feststeht oder zu erwarten ist, dass die Einwirkungen unter Berücksichtigung der bestehenden Umweltbelastung schädlich oder lästig werden. 

Merkblatt für Gemeinden

Das Merkblatt "Lichtverschmutzung vermeiden" informieren die Behörden über ihre Aufgaben und Massnahmen zur Vermeidung von Lichtverschmutzung.

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