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Elektrosmog

Ende 1999 sind vom Bundesrat Immissionsgrenzwerte (überall einzuhalten) und Anlagegrenzwerte (bei neuen Anlagen und neuen Bauzonen einzuhalten) festgelegt worden.
 

Zuständigkeiten:
Hochspannungsleitungen Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Transformatoren Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Niederspannungsanlagen Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Bahnstromanlagen Bundesamt für Verkehr
Eisenbahnen Bundesamt für Verkehr
Radaranlagen Bundesamt für Zivilluftfahrt
Radiosender Kanton
Amateurfunk Kanton
Fernsehsender Kanton
Richtfunkanlagen Kanton
Mobilfunkbasisstationen Kanton


Auskunftsperson: Petra Vögeli

Eine Karte regelmässig aktualisierte Karte der Sendeanlagen für Mobilfunk in der ganzen Schweiz ist beim Bundesamt für Kommunikation einsehbar:
BAKOM, Karte Mobilfunksendeanlagen

Weitere Informationen zum Thema Nichtionisierende Strahlung: BUWAL, NIS

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