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Schutzgebiet Torfstichseen und Umgebung

Aktuell

Am 1. Mai 2018 hat der Regierungsrat eine Änderung des Beschlusses über den Schutz der Torfstichseen und ihrer Umgebung beschlossen. Die Änderung wurde im Amtsblatt vom 9. Mai 2018 publiziert. Gegen die Änderungen kann innert 30 Tagen seit der Publikation schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Eine Einsprache ist Voraussetzung für eine allfällige spätere Beschwerde an das Verwaltungsgericht. 
Der geänderte Schutzbeschluss, die Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln und der geänderte Schutzzonenplan können beim Departement Bau und Umwelt, Kirchstrasse 2, 8750 Glarus während der Bürozeiten eingesehen werden.

Geänderter Beschluss über den Schutz der Torfstichseen und ihrer Umgebung vom 1. Mai 2018 (öffentliche Auflage)  [PDF, 38.0 KB]
Geänderter Schutzzonenplan vom 1. Mai 2018 (öffentliche Auflage)  [PDF, 21.0 MB]
Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln der Änderung vom 1. Mai 2018  [PDF, 168 KB]

Den bisherigen Schutzbeschluss mit Schutzzonenplan finden Sie in der Gesetzessammlung:

Beschluss über den Schutz der Torfstichseen und ihrer Umgebung

Auskunftsperson: E-Mail Senta Stix