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Schutzgebiet Hüttenböschen Seeflechsen

Durch den Bau von Escher- und Linthkanal zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde das ehemals vernässte Gebiet Hüttenböschen-Seeflechsen am Walensee wieder nutzbar. Die später einsetzende, intensive Nutzung in der Landwirtschaft beeinträchtigte die damals flächig vorhandenen Streuwiesen stark. Mit der Unterschutzstellung als Seeuferlandschaft im Jahr 1980 wurden die noch vorhandenen Feuchtwiesen geschützt, zusätzliche Biotope geschaffen und das Aufkommen von Auenwaldsäumen ermöglicht. Das Gebiet dient nun sowohl als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Landwirtschaftsfläche wie auch als Naherholungsgebiet für die Bevölkerung und vereinigt auf kleinem Raum vielfältige Natur- und Kulturerscheinungen.

Charakteristisch für die Landschaft sind die auf das Seeufer zulaufenden Baumreihen in einer sonst weitgehend offenen Landschaft sowie die naturnahen Uferbereiche. Die Pappeln und Weiden sind alt und teilweise hohl. Sie sollen so lange wie möglich als Lebensraum für Vögel, Fledermäuse, Eidechsen und verschiedenste Insekten erhalten bleiben. In den letzten Jahren sind verschiedene Bäume durch Stürme beschädigt worden oder umgefallen. Sie werden durch Neupflanzungen mit eher seltenen Arten, die einen hohen Grundwasserstand oder zeitweise Überschwemmung ertragen ersetzt. Gepflanzt werden Schwarzpappeln, Silberpappeln, Zitterpappeln, Flatterulmen und einzelne Spitzahorne und Eichen.

2010 wurde die gefährdete Sumpf-Heidelibelle sowie die beiden potentiell gefährdeten Arten Gemeine Binsenjungfer und Schwarze Heidelibelle sowie andere Libellenarten im ehemaligen Hechtteich festgestellt. 2017 wurde der Teich als Libellenteich wiederhergestellt. Die dort vorhandene Flachwasserzone mit schwankendem Wasserstand soll ein optimales Biotop für diese beiden Arten bilden.

Das Gebiet ist einem starken Erholungsdruck ausgesetzt. Dieser Umstand führt zu Konflikten mit dem Naturschutz, aber auch zwischen den verschiedenen Nutzergruppen.

Seit dem 7. September 2017 gilt im Schutzgebiet die Leinenpflicht für Hunde im Schutzgebiet, um die Störungen für die wildlebenden Tiere und auch mögliche Belästigungen von Erholungssuchenden zu reduzieren (Allgemeinverfügung des Departementes Bau und Umwelt vom 4. Juli 2016, Amtsblatt des Kantons Glarus, Nr. 27 vom 7. Juli 2016 [pdf, 50 KB]und Nr. 20 vom 17. Mai 2018 [pdf, 109 KB]).

Den Schutzbeschluss des Regierungsrates mit dem Schutzzonenplan finden sie hier: Beschluss über den Schutz der Seeuferlandschaft Hüttenböschen-Seeflechsen

Auskunftspersonen: E-Mail Senta Stix

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