Natur-/Landschaftsschutz

Die Grundlagen der Tätigkeiten bilden das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz, das Kantonale Gesetz über den Natur- und Heimatschutz und die Kantonale Natur- und Heimatschutzverordnung. Die Kantone sind grundsätzlich für den Natur- und Landschaftsschutz zuständig. Im Bereich des Arten- und Biotopschutz hat der Bund Vorgaben gemacht, die umzusetzen sind. Zur Zeit stehen die Umsetzung der Vorgaben des Biotopschutzes, des Moorlandschaftsschutzes und die Planung der ökologischen Infrastruktur (ÖI) im Vordergrund. Verstärkt aufgekommen ist die Problematik der neu einwandernden und verwildernden Tier- und Pflanzenarten (Neozoen, Neophyten).

Der Kanton hat mit der kantonalen Biodiversitätsstrategie eine umfassende planerische Grundlage, um dem Verlust an biologischer Vielfalt entgegenzuwirken und die Arten- und Lebensraumvielfalt langfristig zu sichern. Die Strategie wurde am 17. März 2026 vom Regierungsrat beschlossen und beinhaltet zwei Teile: 

Biodiversitätsstrategie Teil 1 - Grundlagen, Handlungsfelder, Strategie [pdf, 8.0 MB]

Biodiversitätsstrategie Teil 2 - Umsetzung der Strategie und Massnahmenplan der ersten Etappe [pdf, 1.4 MB]

Biotopschutz

Die bisher registrierten schützenswerten Lebensräume (Biotope) sind im Geodatenviewer publiziert. Besonders empfindliche Objekte wie z.B. Fledermausquartiere oder das Vorkommen von sehr seltenen Art sind nicht publiziert. Falls Unsicherheit besteht, ob es sich um ein Biotop handelt oder nicht, kann im Bedarfsfall eine entsprechende Feststellungsverfügung der Abteilung Umweltschutz und Energie verlangt werden.

In den höheren Lagen erfolgt die Erhebung der schützenswerten Flächen mit einer Einheitsflächkartierung aufgrund eines Erhebungsschlüssels [pdf, 447 KB], der die in der Schweiz und im Kanton Glarus geschützten Arten berücksichtigt.

Landschaftsschutz

Der Kanton Glarus zeichnet sich durch eine Vielzahl besonderer und wertvoller Landschaften aus. Lokal, regional und international bedeutsame Landschaften sind in den Landschaftsverzeichnissen vermerkt. Die Landschaftskonzeption trägt zu einem breiteren Verständnis und vertieften fachlichen Analyse der Landschaft(en) bei. Als besonderes Highlight glänzt das UNESCO-Weltnaturerbe Tektonikarena Sardona.

Zu jedem dieser Themenbereiche gibt es weiterführende Information, die jeweiligen Dokumente und weiterführende Links unter der Seite "Landschaftsschutz".

Auskunftsperson: Senta Stix