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Gewässerschutz in der Landwirtschaft

Ausbringen von Düngern im Winter

Der Kanton Glarus kennt kein kalendarisch fixiertes Verbot für das Ausbringen von Hofdünger. Während der Winterperiode haben die Landwirte eigenverantwortlich die nötige Sorgfalt beim Ausbringen von Hofdünger walten zu lassen. Nützliche Dienste können dabei ein Merkblatt sowie die Gemeinden, die Abteilung Umweltschutz und Energie und die Abteilung Landwirtschaft leisten.

Baulicher Gewässerschutz

Der bauliche Gewässerschutz sorgt für die Sicherheit beim Umgang und der Lagerung von Gülle, Mist, Mistwässer, Silosäften und vergleichbare Abgänge aus Betrieben mit Tierhaltung. Die Ziele beim baulichen Gewässerschutz sind:

  • Alle Betriebe verfügen über genügend Lagervolumen für die Hofdünger.
  • Die Hofdüngereinrichtungen sind sicher und funktionsfähig.
  • Die Abwässer werden sachgerecht entsorgt.
  • Risikofaktoren, die zu Vereinigungen von Gewässern führen, sind vermindert.
  • Die gesetzlichen Anforderungen werden auf allen Betrieb erfüllt.

Technische und bauliche Massnahmen sind eine notwendige Voraussetzung, um die Gewässer zu schützen. Die Umsetzung erfolgt hauptsächlich durch den Vollzug. Ebenso wichtig ist, dass die Landwirte mitdenken und die Empfehlungen mittragen. Dazu sollen das Wissen und die Erfahrungen aus diesem Fachbereich vermehrt in die Ausbildung und Beratung der Landwirte einfliessen.
Bei Bauvorhaben, Stallumbauten und/oder Stallneubauten müssen die Hofdüngerlager den gesetzlichen Vorschriften (Gewässerschutzgesetz, GSchG) angepasst werden.

Stofflicher Gewässerschutz

Auf Landwirtschaftsbetrieben muss eine ausgeglichene Nährstoffbilanz (Düngerbilanz) ausgewiesen werden. Auf den düngbaren landwirtschaftlichen Nutzflächen darf pro Jahr und Hektare maximal eine Düngemittelmenge eingesetzt werden, die abhängig von der Zone, in der die Fläche liegt, liegen darf.

Auskunft: Olivier Scheurer

Unterlagen finden Sie im Online-Schalter

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