Energienachweis
Formulare
Die Formulare für den Energienachweis wurden von den Kantonen gemeinsam entwickelt. Pro Kanton gibt es ein Hauptformular, das alle kantonsspezifischen Sachverhalte enthält. Mit diesem Formular wird zusammengestellt, welche der nachfolgenden technischen Formulare benötigt werden.
Das revidierte Energiegesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Ab dann müssen die angepassten (dreistelligen) Nachweisformulare verwendet werden.
- Neues Hauptformular EN-GL
- EN-GL Eigenstromerzeugung
- Expertengutachten technische Nicht-Machbarkeit fossilfreier Heizungsersatz
- Neue Formulare Energienachweis
- Alte Formulare Energienachweis
Private Kontrolle
In verschiedenen Fachbereichen kann als Alternative zur behördlichen Kontrolle eine Private Kontrolle durchgeführt werden. Die Befugnis kann natürlichen oder juristischen Personen von der Baudirektion erteilt werden. Die Befugten bestätigen zuhanden der Gemeinde, dass ein Gebäude bzw. eine Anlage hinsichtlich Projekt und Ausführung den massgebenden Bestimmungen entspricht.
Seit 01.01.2007 arbeiten die Kantone AR, GL, GR, SG, SZ und ZH für die Private Kontrolle zusammen. Die Listen der befugten Personen werden von Zürich verwaltet. Die Befungnis von natürlichen Personen gilt nun in allen sechs Kantonen.
Liste der zur privaten Kontrolle befugten Personen